Terminsache

Kisdorf: Bescheid Straßenbaubeiträge

Achtung:
Dies ist keine Rechtsberatung! Die FDP-Kisdorf darf, kann und will keine Rechtsberatung leisten. Die Informationen in diesem Artikel geben lediglich die Meinung der FDP-Kisdorf wieder. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten.  

Terminsache Widerspruch

Alle Kisdorfer, die im Ortsgebiet ein Grundstück besitzen, haben kurz vor Weihnachten den „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den wiederkehrenden Straßenbaubeitrag der Gemeinde Kisdorf für das Jahr 2018“ erhalten.

Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist oder noch etwas Zeit benötigt um sich eine Meinung zu bilden, muss nun einen Termin beachten:

Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Zugang) möglich. Nach unserer Information sind die Bescheide am 12.12.2018 versandt worden, daher ist ein evtl. Widerspruch bis zu diesem Wochenende (Eingang beim Amt) zu stellen.

Der Widerspruch kann formlos erfolgen, entweder zur Niederschrift auf dem Amt oder schriftlich (eMail reicht wegen fehlender Unterschrift i.d.R. nicht!) erfolgen. Da wir schon kurz vor dem Ablauf der Frist stehen, empfiehlt die persönliche Abgabe bzw. der persönliche Einwurf in den Briefkasten des Amtes. Kattendorf ist ja nicht weit weg.

 

Ein Widerspruch könnte in etwa wie folgt aussehen:

<Ihr Name und ihre Adresse>

Amtsvorsteher des Amtes Kisdorf
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Widerspruch gegen Bescheid vom 12.12.2018
Ihr Zeichen: <Aktenzeichen>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht gegen Ihren Bescheid vom 12.12.2018 Widerspruch ein.

Die Begründungen erfolgen in einem weiteren Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

<Datum> <Unterschrift>

 

Der Widerspruch muss also nicht sofort begründet werden, allerdings wird Sie das Amt vermutlich recht zügig unter Setzung einer weiteren Frist zur Abgabe der Begründung auffordern (hierfür wiederum können Sie formlos eine Fristverlängerung beantragen).

Wichtig:
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Beitrag muss mit dem Hinweis „Unter Vorbehalt“ zunächst bezahlt werden, ansonsten hat man recht schnell Spaß mit einer Zwangsvollstreckung…

Irgendwann werden Sie dann – egal wie kreativ ihre Begründung war – vermutlich eine Ablehnung Ihres Widerspruchs erhalten (es sei denn, der Bescheid enthielt offensichtliche harte Fehler).

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Monat Zeit Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dazu ist sich dem Ortsverein von Haus & Grund anzuschließen und sich von diesem Verein vertreten zu lassen.

Pressemitteilung: Der Widerstand wächst

Kisdorfer Straßenausbausatzung
Udo Wiese (Initiator der Petition) und Dr. Jörg Seeger (FDP Kisdorf) werden die Petitionslisten übergeben

Der Widerstand wächst

171 Kisdorfer Bürger/ innen haben sich inzwischen für die Abschaffung der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge ausgesprochen. Am 9.1.2019 übergeben der Initiator der Online-Petition Udo Wiese und Dr. Seeger von der FDP-Kisdorf die Petitionslisten dem Bürgermeister Wolfgang Stolze.

Der geplante Ausbau der Straße Etzberg, der zu 78% von den Grundeigentümern im Dorfgebiet finanziert werden soll, hat zu erheblichen Ärger und Unmut geführt. Insbesondere die Steigerung der Ausbaukosten von ursprünglich 754.000 EUR auf über 1 Mill. EUR innerhalb kürzester Zeit  hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Das bedeutet jetzt statt 21 Cent über 30 Cent pro Quadratmeter Belastung und damit eine Steigerung von über 42%. Die FDP hatte daher wegen dieser Kostenexplosion einen Stopp der Ausschreibung beantragt, außerdem die grundsätzliche  Abschaffung gefordert, seit die Landesregierung den Gemeinden die Erhebung von Straßenbaubeiträgen freigestellt hatte. Sie konnte sich aber mit beiden Forderungen in der Gemeindevertretung nicht durchsetzen. Zur Kompensation der fehlenden Einahmen hat das Land Mittel bereit gestellt.

„Der Straßenausbau gehört zur allgemeinen Daseinsfürsorge, jetzt noch fehlende Gelder kann Kisdorf bei sprudelnden Steuereinnahmen aus dem Gemeindehaushalt begleichen und muss daher den Bürgern nicht zusätzlich in die Tasche greifen“, so Dr. Seeger.

Die Beitragsbescheide sind jetzt noch kurz vor Weihnachten verschickt worden. Das zeugt von wenig Feingefühl, Weihnachtsgeschenke sehen anders aus! Oder etwa bewußt so getimt, um durch reale Verkürzung der Fristen wegen Urlaub und Schließungszeiten der Rechtsanwälte  über Weihnachten und Neujahr geplante Widersprüche zu erschweren?

Außerdem sind die Bauarbeiten am Etzberg bis auf die bereits durchgeführten Kanalsanierungen noch gar nicht begonnen. Das Geld der Grundeigentümer soll aber schon als Vorschuss  kassiert werden. Es ist daher mit einer Flut von Widersprüchen und nachfolgenden Klagen zu rechnen, mit denen sich das ohnehin überlastete Amt Kisdorf befassen muss. In einer Nachbargemeinde sind bereits Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht  Schleswig anhängig, die mit Spannung erwartet werden.

 

Kisdorf.de geht online

Die Webseite der Gemeinde Kisdorf geht online

Wir veröffentlichen nachfolgend eine Mitteilung des Arbeitskreises Kisdorf.de:

 

 

Liebe Kisdorfer und Wohlder,

was lange währt … nun ist sie bereit, www.kisdorf.de , im neuen Look, barrierefrei und für die Zukunft gemacht.

Sie dient als Informationsportal für alle Kisdorfer. Am 21.12.2018 geht sie online, noch nicht ganz fertig aber nutzbar.

Ein fraktionsübergreifendes Team unter der Federführung des Bürgermeisters arbeiten an der weiteren Optimierung.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2019.

Der Bürgermeister Wolfgang Stolze
und alle Fraktionen

Mitfahren und gewinnen

Anhalter in Kisdorf

Logo Mitfahrnetz Segeberg

Wir veröffentlichen hier eine Pressemitteilung des Mitfahrnetz Segeberg, die auch für uns Kisdorfer interessant sein kann:

Mitfahren und gewinnen

Mit dem Mitfahrnetz Segeberg entspannt zum Weihnachts-Shopping und einen 100 Euro Tankgutschein gewinnen

Schnell noch letzte Weihnachtsgeschenke kaufen, mit Freunden einen wärmenden Glühwein trinken oder einfach ohne Stress in der Stadt ankommen: Vor allem jetzt in der Vorweihnachtszeit bietet das Mitfahrnetz Segeberg seinen Mitgliedern eine Menge Vorteile. Darüber hinaus können Neu-Mitglieder bis Ende Januar 2019 etwas gewinnen.

Segeberg, 12.12.2018.
Noch nie war es so einfach, schnell und entspannt zum Weihnachts-Shopping zu kommen – denn als Mitfahrer im Mitfahrnetz Segeberg kommt man nicht nur bequem hin zum Ziel und wieder zurück, man bleibt dabei auch flexibel und lernt nette Menschen kennen. Denn das Mitfahrnetz Segeberg ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der Region, sich einfach und unkompliziert zum gemeinsamen Fahren zu verabreden und ist damit eine optimale Ergänzung zum Individual- und Öffentlichen Personennahverkehr.

Mitmachen kann jeder. Das geht entweder online über das Mitfahrportal https://mitfahrnetz.segeberg.de oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 04551 951-555. Ein Anreiz, sich anzumelden, ist derzeit auch ein Gewinnspiel: Denn wer sich bis Donnerstag, 31. Januar 2019, neu anmeldet, gewinnt mit etwas Glück einen Tankstellengutschein im Wert von 100 Euro.

Alle Informationen zum Mitfahrnetz, dem Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen findet man im Internet unter https://mitfahrnetz.segeberg.de/gewinnspiel/.

 

Hintergrund:
Das Mitfahrnetz Segeberg wird getragen vom Kreis Segeberg und den regionalen Kommunen. Gefördert wird es mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) über die „AktivRegionen“ Holsteins Herz, Holsteiner Auenland und Alsterland.

Weihnachtsüberraschung vom Amt

Überraschung vom Amt Kisdorf

Dem Vernehmen nach sollen die Beitragsbescheide zur Straßenbaubeitragssatzung  noch vor Weihnachten vom Amt Kisdorf verschickt werden (die meisten Mitbürger haben den Bescheid sicher inzwischen erhalten).

Das zeugt von wenig Feingefühl  – oder etwa bewusst so getimet – um durch reale Verkürzung der Fristen wegen Urlaub oder Schließungszeiten der Rechtsanwälte über Weihnachten und Neujahr geplante Widersprüche zu erschweren?  Zudem sind die Bauarbeiten am „Etzberg“ bis auf die bereits durchgeführten Kanalsanierungen noch gar nicht begonnen.

Das Geld der Grundeigentümer soll aber schon als Vorschuss kassiert werden.

Wegen der jüngsten Kostensteigerung der Baukosten von über 40% hatte sich die  Kisdorfer FDP-Fraktion für einen Stopp der Ausschreibung ausgesprochen, dafür in der Gemeindevertretung aber keine Mehrheit gefunden.

Weihnachtsgeschenke sehen anders aus!

Die FDP Kisdorf wiederholt daher  ihre alte Forderung, die ungeliebte Straßenbaubeitragssatzung abzuschaffen.

Neue Website

Neue Website der FDP-Kisdorf

Lange hat es gedauert, aber nun ist es endlich soweit:

Die grundlegend renovierte Website der FDP-Kisdorf ist online!

An dieser Stelle informieren wir Sie über die aktuellen politischen Entwicklungen in Kisdorf und erläutern unsere Standpunkte zu den wesentlichen Themen der Lokalpolitik.

Die Diskussion der „großen“ Themen aus Land und Bund überlassen wir der Landes- bzw. Bundesorganisation der FDP, denn hier soll es nur um Kisdorf gehen. Eine Ausnahme bilden nur Entwicklungen in Kreis, Land und Bund, die direkte Auswirkungen auf Kisdorf haben, z.B. die Finanzsituation.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns immer über eine Kontaktaufnahme von Ihnen!

Mit den besten Grüßen

Ihre FDP-Kisdorf

Protokoll minimal?

Sitzungsprotokolle in Kisdorf

Im Protokoll der Sitzung vom Finanzausschuss vom 12.11.18 wird folgende Ankündigung schriftlich angekündigt:

„Zur Vermeidung von Missverständnissen in Protokollen gibt die Protokollführerin bekannt, dass es künftig, wie in der GO vorgesehen, nur noch reine Ergebnisprotokolle geben wird.“

Was bedeutet dies denn nun?

Wird jetzt dem positiven Beispiel der Verwaltung des Amtes Kisdorf gefolgt, in dem den Protokollen für die GVs den Beschlüssen eine exakte Darstellung der Faktenlage vorangeht, damit die Beschlüsse nachvollzogen werden können?

Oder wird es jetzt „Dienst nach Vorschrift“ geschrieben? Das ist zwar formal korrekt, führt aber den interessierten Leser zu einem vollkommen unbrauchbaren Ergebnis.

Eine Gemeinde erntet damit – zu Recht – Politikverdrossenheit. Der Leser erkennt schnell, dass er mit solch einem Protokoll nicht transparent informiert wird.

Wir appellieren an die Protokollführer aller politischen Kräfte nicht im Sinne von „Dienst nach Vorschrift“ Ergebnisprotokolle zu verfassen.

In diesem Zusammenhang auch interessant:

Das Leid mit den Protokollen

Sitzungsprotokolle in Kisdorf

Über jede Sitzung eines Ausschusses ist ein Protokoll anzufertigen. So sieht es die Geschäftsordnung der Gemeinde Kisdorf vor.

Es gibt 2 Arten von Protokollen:

·      Ergebnisprotokoll (auch Beschlussprotokoll genannt).

Es erleichtert dem Protokollanten das Mitschreiben (Protokollierung) und die aktive Teilnahme an der Sitzung.

·      Verlaufsprotokolle

Es ist aufwendiger und beinhaltet die unterschiedlichsten Diskussionen. Es zeigt den Verlauf des Gesprächs und die Entscheidungsfindung und erfordert einen Protokollanten, der ausschließlich für die Mitschrift zuständig ist.

Um so wichtiger ist es, dass Protokolle so verfasst werden, dass sie nachvollziehbar sind und einen verbindlichen Charakter für alle Beteiligten haben.

Grundsätzlich ist zu bemerken:

Das Protokoll ist die einzige Möglichkeit, für alle Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen und sollte so verfasst sein, dass es dauerhaft für jeden transparent nachvollziehbar ist.

 

In diesem Zusammenhang auch interessant:

Schredderplatz

Schredderplatz Kisdorf wird geschlossen

Der gemeindliche „Schredderplatz“ am Kistlohweg wird zum Ende des Jahres geschlossen!

Viele Kisdorfer haben den Schredderplatz und den Service der Gemeindearbeiter schätzen gelernt und werden sie schmerzlich vermissen. Für eine Flatrate von EUR 10 im Jahr konnte man seinen Grünschnitt entsorgen. Für die Kisdorfer Bürger eine toller Service.

Nun fragt man sich, warum damit nun plötzlich Schluss ist?

Wie meist hängt es am Geld. Der Schredderplatz hat sich noch nie „gerechnet“, die Jahresgebühr von EUR 10 war eher als Schutzgebühr anzusehen. Die Gemeinde hat diese Kosten stets getragen. Jetzt sind  verschärfte Auflagen zum Umweltschutz (bezüglich Bepflasterung der Zufahrt, Lagerung von Schreddergut etc.) hinzu gekommen, die Invenstitionen erfordert hätten. Diesen Umstand hat der Ausschuss für Umwelt- und Verkehr in seiner Sitzung vom 11.9.2018 zum Anlass genommen die für den Schredderplatz genutzte Fläche nicht weiter zu pachten (neuer Pachtvertrag wäre wieder über 10 Jahre) und den Betrieb einzustellen.

Ausweichmöglichkeiten:

Jedem ordentlichen Kisdorfer sollte klar sein, dass eine „kreative“ Entsorgung in der Feldmark indiskutabel, illegal und im Zweifel auch recht teuer ist.

Vielen Dank an Stephan Billep-Türke

Portrait Stephan Billep-Türke FDP Kisdorf

Rücktritt des Ortsvorsitzenden

Am 24.9.18 ist Stephan Billep-Türke  vom Amt als Ortsvorsitzender zurückgetreten, weil er sich aus persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage sah, seine Vorstandstätigkeit in gewohntem Maße fortzuführen.

Ich persönlich bedaure diesen Schritt sehr, obwohl ich seine Begründung nachvollziehen kann. Der Ortsverband ist Stephan Billep-Türke für die geleistete Arbeit in der letzten Legislaturperiode überaus dankbar und wünscht ihm bei der notwendigen Umstellung seiner Geschäfte viel Erfolg und vor allem gesundheitlich alles Gute!

Stephan Billep-Türke bleibt jedoch weiterhin einer unser drei Gemeindevertreter sowie Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der Gemeinde. Notwendige Vertretungen werden wie gewohnt mit den Beteiligten geregelt. Bis zur routinemäßigen  Neuwahl des Ortsvorstandes voraussichtlich Ende Januar 2019 führe ich als stellv. Ortsvorsitzender den Ortsverband kommissarisch.

Dr. Seeger