Das Leid mit den Protokollen

Über jede Sitzung eines Ausschusses ist ein Protokoll anzufertigen. So sieht es die Geschäftsordnung der Gemeinde Kisdorf vor.

Es gibt 2 Arten von Protokollen:

·      Ergebnisprotokoll (auch Beschlussprotokoll genannt).

Es erleichtert dem Protokollanten das Mitschreiben (Protokollierung) und die aktive Teilnahme an der Sitzung.

·      Verlaufsprotokolle

Es ist aufwendiger und beinhaltet die unterschiedlichsten Diskussionen. Es zeigt den Verlauf des Gesprächs und die Entscheidungsfindung und erfordert einen Protokollanten, der ausschließlich für die Mitschrift zuständig ist.

Um so wichtiger ist es, dass Protokolle so verfasst werden, dass sie nachvollziehbar sind und einen verbindlichen Charakter für alle Beteiligten haben.

Grundsätzlich ist zu bemerken:

Das Protokoll ist die einzige Möglichkeit, für alle Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen und sollte so verfasst sein, dass es dauerhaft für jeden transparent nachvollziehbar ist.

 

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