Terminsache

Achtung:
Dies ist keine Rechtsberatung! Die FDP-Kisdorf darf, kann und will keine Rechtsberatung leisten. Die Informationen in diesem Artikel geben lediglich die Meinung der FDP-Kisdorf wieder. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten.  

Terminsache Widerspruch

Alle Kisdorfer, die im Ortsgebiet ein Grundstück besitzen, haben kurz vor Weihnachten den „Bescheid über die Erhebung einer Vorauszahlung auf den wiederkehrenden Straßenbaubeitrag der Gemeinde Kisdorf für das Jahr 2018“ erhalten.

Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist oder noch etwas Zeit benötigt um sich eine Meinung zu bilden, muss nun einen Termin beachten:

Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Zugang) möglich. Nach unserer Information sind die Bescheide am 12.12.2018 versandt worden, daher ist ein evtl. Widerspruch bis zu diesem Wochenende (Eingang beim Amt) zu stellen.

Der Widerspruch kann formlos erfolgen, entweder zur Niederschrift auf dem Amt oder schriftlich (eMail reicht wegen fehlender Unterschrift i.d.R. nicht!) erfolgen. Da wir schon kurz vor dem Ablauf der Frist stehen, empfiehlt die persönliche Abgabe bzw. der persönliche Einwurf in den Briefkasten des Amtes. Kattendorf ist ja nicht weit weg.

 

Ein Widerspruch könnte in etwa wie folgt aussehen:

<Ihr Name und ihre Adresse>

Amtsvorsteher des Amtes Kisdorf
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Widerspruch gegen Bescheid vom 12.12.2018
Ihr Zeichen: <Aktenzeichen>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht gegen Ihren Bescheid vom 12.12.2018 Widerspruch ein.

Die Begründungen erfolgen in einem weiteren Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

<Datum> <Unterschrift>

 

Der Widerspruch muss also nicht sofort begründet werden, allerdings wird Sie das Amt vermutlich recht zügig unter Setzung einer weiteren Frist zur Abgabe der Begründung auffordern (hierfür wiederum können Sie formlos eine Fristverlängerung beantragen).

Wichtig:
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Beitrag muss mit dem Hinweis „Unter Vorbehalt“ zunächst bezahlt werden, ansonsten hat man recht schnell Spaß mit einer Zwangsvollstreckung…

Irgendwann werden Sie dann – egal wie kreativ ihre Begründung war – vermutlich eine Ablehnung Ihres Widerspruchs erhalten (es sei denn, der Bescheid enthielt offensichtliche harte Fehler).

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Monat Zeit Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dazu ist sich dem Ortsverein von Haus & Grund anzuschließen und sich von diesem Verein vertreten zu lassen.