Vielen ist es vielleicht noch gar nicht aufgefallen: seit einigenTagen haben wir tatsächlich Tempo 30 Km/h im Bereich des Seniorenheimes „Abendsonne“ beginnend kurz nach der Apotheke bis hinter Einmündung Schmiedeberg auf immerhin 100 m Länge (nicht die ursprünglichlich nur genehmigten 50m ).
Beantragt hatte die Gemeinde Tempo 30 in den zwei weiteren Bereichen
- Ole School (Hortgruppe der Schule „Rappelkiste“) und
- „Alten- u. Pflegeheim Schröter“ (Segebergerstr. 2).
Im April 2018 hatte die Kreisverkehrsaufsicht (KVA) die Anträge abgelehnt ohne die Änderung der StVO von Dezember 2016 zu berücksichtigen, nach der im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen zum Schutz der Betroffenen grundsätzlich Tempo 30 gilt.
Auch eine Begehung am 25.6.18 mit Vertretern der Polizeidirektion Segeberg sowie der KVA konnte an dieser Entscheidung nichts ändern.
Der Verkehrsausschuss der Gemeinde hat daraufhin beschlossen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Klagemöglichkeiten gegen diese unsachgemäßen Entscheidungen aus Segeberg auszuloten. Über die Expertise des Anwaltes, die inzwischen vorliegt, soll in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beraten werden. Der Vollständigkeit halber wird daran erinnert, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzungen schon 2014/15 im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Lärmgutachtens wegen gesundheitsgefährdenden Lärm im Bereich Sengel/ Dorfstr. beantragt, aber sowohl von KVA als auch dem Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr abgelehnt worden waren.
Nun werden einige sagen, besser ein Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Klar ist: Geschwindigkeitsbegrenzung vor einen Seniorenheim ist nur Stückwerk. Selbst wenn wir noch zwei weitere Abschnitte realisieren könnten, wird das den Verkehrsproblemen im Bereich Dorfstr./ Sengel nicht gerecht.
Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit in den sensiblen Bereichen ist eine Sache, Lärmreduktion durch Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Bereich der L 233 muss das Endziel sein. Dazu muss umgehend ein neuer Lärmaktionsplan erstellt werden, weil die Zahlen aus aus dem alten Lärmgutachten von 2013/14 nicht mehr aktuell und die Ergebnisse damals auch von den Behörden angezweifelt wurden. Ein Grundsatzbeschluss dafür besteht längst, wurde aber wegen der Kisdorf betreffende Umleitungsverkehre wegen langwieriger Strassenbaumassnahmen in Nahe etc. verzögert. Neue Baumassnahmen in Oering können kein Grund für weitere Verzögerungen, weil Kisdorf hiervon nicht betroffen ist. Die Ausschreibung für ein Lärmkataster, auf dessen Grundlage dann ein neuer Lärmaktionsplan erstellt werden kann, muss daher umgehend erfolgen. Für weitere Verzögerungen hätten die betroffenen Anwohner kein Verständnis mehr.
Hoffnungen machen Verwaltungsgerichtsurteile aus Baden/ Württenberg, nach denen die Fachbehörden zur Umsetzung von in Lärmaktionsplänen rechtmässig festgelegten Lärmminderungsmassnahmen verpflichtet sind. Die Weigerung der Umsetzung solcher Lärmminderungsmassnahmen verletze die planende Gemeinde in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Fazit: Auch unendliche Geschichten könnten ein gutes Ende finden!
Vor dem Hintergrund der Kisdorf zusätzlich belastenden LKW- Verkehre durch die Logistikzentren Rewe und Netto in Henstedt- Ulzburg sind diese Massnahmen aber alle zu kurz gedacht, wenn nicht gleichzeitig das Projekt einer Umgehungsstrasse weiter verfolgt wird. Verkehrsberuhigung – u. Entlastung Kisdorfs durch eine Umgehungsstrasse hat die FDP auf ihre Fahnen geschrieben und in die gemeindlichen Gremien eingebracht. Inzwischen wird im Rahmen eines „Regionalen Verkehrskonzeptes“ mit den Umlandgemeinden unter Einbeziehung des Kreisplaners nach einer Lösung gesucht. Der Auftrag für ein entsprechendes Verkehrsgutachten ist inzwischen beschlossen.