Endlich wieder Sport in der Mehrzweckhalle

Die Räumung der Mehrzweckhalle Kisdorf durch die Freiwillige Feuerwehr und zahlreiche Gemeindevertreter

Rechtzeitig vor Schulbeginn konnte die große Sporthalle am 17.8.23 von den Kameraden der Feuerwehr und tatkräftiger Hilfe vieler Gemeindevertreter aus allen Parteien frei geräumt werden. Plötzlich ging alles ganz schnell, nachdem das Amt die letzten Flüchtlinge anderweitig unterbringen konnte.

Die FDP hatte schon im März 2023 im Amtsausschuss gefordert, dass die Mehrzweckhalle kurzfristig frei gemacht werden muss, um wieder für den Schul- und Breitensport zur Verfügung zu stehen. Das Amt wurde daher gebeten, umgehend entsprechende umgehend wirksame Vorschläge zu erarbeiten z. B. die Unterbringung in Wohncontainern.  Mittelfristigen Lösungen zur Wohnraumbeschaffung, die erst nach mehreren Jahren Wirkung ezigen, sind nach über zwei Jahren Corona- Lockdown nicht zumutbar.

„Ich freue mich, dass die Halle jetzt pünktlich zum Schulanfang nach den Sommerferien  den Schülerinnen und Schülern wie auch dem Breitensport wieder zur Verfügung steht“, so Dr. Seeger. Unser Dank gilt insbesondere der Amtsverwaltung, dass sie hier eine kurzfristige Lösung realisieren konnte.

Dr. Seeger

Spielbetrieb des SSC Phoenix darf nicht gefährdet werden

Pressemitteilung

Im Laufe einer Podiumsdiskussion zur Kommunalwahl im Sportlerheim des SSC Phoenix am 10.5.23 berichtete der Bürgermeister, dass für alle Anlagen des SSC Phoenix mit Ausnahme des Clubhauses keine Baugenehmigungen vorlägen. Dieser Umstand ist allerdings schon seit geraumer Zeit bekannt. Wegen nicht genehmigter Jahresabschlüsse konnte bisher noch kein B- Plan aufgestellt werden.

Für alle Anwesenden neu war jedoch die weitere Mitteilung des Bürgermeisters, dass in diesem Zusammenhang ein Schall- und Lichtgutachten erforderlich sei, das u.U. zur Einstellung des Spielbetriebes und Suche nach einem neuen Gelände führen könne.

Seit Jahrzehnten wird am Strietkamp Fußball gespielt, Beschwerden aus der Nachbarschaft sind nicht bekannt.

„Es kann nicht sein, dass durch bürokratische Auflagen und Versäumnisse in der Vergangenheit am Strietkamp kein Sport mehr betrieben werden kann“,

so Dr. Seeger. Die Notwendigkeit dieser Gutachten, die im Ergebnis nach hinten losgehen können, muss daher kritisch hinterfragt werden. CDU und FDP als Parteien, die sowohl im Kreis als auch im Land vertreten sind, müssen über ihre Kontakte die Erstellung dieser Gutachten im Vorfeld unbedingt verhindern. Die FDP wird sich außerdem dafür einsetzen, dass rechtlich Bestandschutz geprüft wird bzw. ob nicht doch irgenwo in alten Akten Baugenehmigungen auffindbar sind. Am Strietkamp muss auch in Zukunft ohne Behinderung Fußball gespielt werden können.

 

Schnelles Internet für Alle – keine weißen Flecken mehr…

 

Darauf wartet der Wohld schon lange!

Vor 4 Jahren (2017) hat die Deutsche Glasfaser Kisdorf an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Ausbau im Wohld war wegen der Entfernung unwirtschaftlich. Vertraglich war damals festgelegt, dass sich die Deutsche  Glasfaser nach Schließung der Deckungslücke an einer entsprechenden Ausschreibung beteiligen wird.

Die FDP- Faktion hatte beim damaligen lt. Verwaltungsbeamten R. Löchelt mehrfach nachgefragt (zuletzt 1/ 2019) wann und wo Fördermittel zur Schließung der Deckungslücke eingeworben wurden. Eine Antwort haben wir leider nie erhalten. Jetzt stehen endlich 50 Mill. zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken im Außenbereich bereit. Jetzt sind die Gemeindegremien, Bürgermeister und Amt aufgerufen, darauf achten, dass der Wohld diesmal dabei ist. Länger kann man die Wohlder nicht mehr warten lassen!

Dr. Seeger

 

Die Pressemitteilung des Kreises Segeberg vom 7.9.2021:

Schnelles Internet für alle: Bis Mitte 2025 sollen „weiße Flecken“ im Kreisgebiet verschwunden sein

Kreis Segeberg. 1.842 Haushalte in 58 Gemeinden verteilt über den Kreis Segeberg sind digitale „weißen Flecken“. Dabei handelt es sich um Gebiete, die lediglich über bis zu 30 Megabit pro Sekunde im Download verfügen. „Keine digitalen weißen Flecken mehr im Kreis Segeberg“ lautet daher das Ziel, dass die Kreisverwaltung zusammen mit der Kreispolitik bis spätestens Mitte 2025 erreichen will. Die Kosten für den Ausbau belaufen sich auf rund 61 Millionen Euro. Eine Förderung in Höhe von 30 Millionen Euro hat der Kreis im Mai bereits vom Bund erhalten; weitere 15 Millionen Euro Fördersumme hat jetzt das Land beigesteuert. Den verbleibenden Anteil von 25 Prozent trägt der Kreis Segeberg selbst. Also rund weitere 15 Millionen Euro.

„Ich freue mich sehr, dass Bund und Land unsere Förderanträge bewilligt haben“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. Nicht zuletzt gilt mein Dank unseren Kreistagsabgeordneten, die den Weg für dieses Mammut-Projekt mit ihrer Zustimmung im vergangenen Jahr geebnet haben.“ Schnelles Internet, auch in ländlichen Bereichen, sei heute unverzichtbar und im Sinne der Daseinsfürsorge eine Selbstverständlichkeit, so der Landrat.

Da der Kreis Segeberg über keine eigene Breitbandinfrastruktur verfügt, werden die Fördermittel zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken genutzt. Wirtschaftlichkeitslücken entstehen für Telekommunikationsunternehmen beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur vor allem in sehr ländlichen Regionen, wenn lange Strecken mit Glasfaser verlegt werden müssen.

In einem nächsten Schritt wird ein externes Projektmanagement die Unterlagen für die Ausschreibung der Ausbaugebiete erarbeiten und eine Kanzlei wird die Ausschreibung zum Ende des Jahres vornehmen. Eine Vergabe der Ausbaulose wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 erfolgen. Wann genau die Telekommunikationsunternehmen mit dem Ausbau vor Ort beginnen, ist bisher nicht absehbar. Der Ausbau aller „weißer Flecken“ im Kreis Segeberg muss laut Förderbescheiden spätestens Mitte 2025 abgeschlossen sein.

Knickschutz

Knickschutz in Kisdorf

Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig- Holstein aus. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und die kulturelle Identität des Landes durch die Schutzbestimmungen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und in § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) Rechnung.

Knicks sind unabhängig von ihrem Standort, also auch im Siedlungsraum, geschützt. Im Siedlungsraum dienen sie (unabhängig von ihrer ökologischen Funktion) auch zur Gliederung des Raumes, zum Sonnen- Wind- und Wetterschutz und zur Belebung des Ortsbildes und steigern somit nachhaltig die Wohnqualität in Kisdorf. Die Empfehlungen in den Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz bezüglich „Knicks im Innenbereich“ geben einfache Hinweise für einen effektiven Knickschutz in der Bauleitplanung und haben sich in der Praxis außerordentlich bewährt.

Erfahrungsgemäß werden Knicks auf Baugrundstücken im Innenbereich innerhalb kurzer Zeit zumindest beeinträchtigt und häufig auch komplett zerstört. Bauherren bzw. Grundstückskäufer empfinden – teuer erworbene – Knicks und Knickschutzstreifen als unbeschränkt verfügbares Eigentum und zeigen häufig keinerlei Einsicht wenn Verstöße geahndet werden. Angesichts der hohen Kaufpreise und mangelnden Aufklärung ist dies zumindest ansatzweise verständlich.

Aus diesem Grund möchte die FDP erreichen, dass die Gemeinde Kisdorf in Zukunft bei neuen Baugebieten bereits bei der Erstellung des B-Plans den notwendigen Knickschutz so berücksichtigt, dass Probleme weitestgehend ausgeschlossen werden und Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden.

Dieses kann erreicht werden, wenn den bewährten Empfehlungen der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz gefolgt wird.

Im Innenbereich sind dies:

  • ausreichender Abstand zur Bebauung
  • Knick und Knickschutzstreifen verbleiben in öffentlicher Hand

Eigentlich ganz einfach, einige Nachbargemeinden sind schon weiter als Kisdorf und handhaben den Knickschutz genau so. Wir sollten dem Beispiel folgen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier zum Download als PDF.

Update:
Hier der aktualisierte Antrag (Sitzung vom 15.1.19) zum Download als PDF.