Knickschutz

Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig- Holstein aus. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und die kulturelle Identität des Landes durch die Schutzbestimmungen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und in § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) Rechnung.

Knicks sind unabhängig von ihrem Standort, also auch im Siedlungsraum, geschützt. Im Siedlungsraum dienen sie (unabhängig von ihrer ökologischen Funktion) auch zur Gliederung des Raumes, zum Sonnen- Wind- und Wetterschutz und zur Belebung des Ortsbildes und steigern somit nachhaltig die Wohnqualität in Kisdorf. Die Empfehlungen in den Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz bezüglich „Knicks im Innenbereich“ geben einfache Hinweise für einen effektiven Knickschutz in der Bauleitplanung und haben sich in der Praxis außerordentlich bewährt.

Erfahrungsgemäß werden Knicks auf Baugrundstücken im Innenbereich innerhalb kurzer Zeit zumindest beeinträchtigt und häufig auch komplett zerstört. Bauherren bzw. Grundstückskäufer empfinden – teuer erworbene – Knicks und Knickschutzstreifen als unbeschränkt verfügbares Eigentum und zeigen häufig keinerlei Einsicht wenn Verstöße geahndet werden. Angesichts der hohen Kaufpreise und mangelnden Aufklärung ist dies zumindest ansatzweise verständlich.

Aus diesem Grund möchte die FDP erreichen, dass die Gemeinde Kisdorf in Zukunft bei neuen Baugebieten bereits bei der Erstellung des B-Plans den notwendigen Knickschutz so berücksichtigt, dass Probleme weitestgehend ausgeschlossen werden und Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden.

Dieses kann erreicht werden, wenn den bewährten Empfehlungen der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz gefolgt wird.

Im Innenbereich sind dies:

  • ausreichender Abstand zur Bebauung
  • Knick und Knickschutzstreifen verbleiben in öffentlicher Hand

Eigentlich ganz einfach, einige Nachbargemeinden sind schon weiter als Kisdorf und handhaben den Knickschutz genau so. Wir sollten dem Beispiel folgen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier zum Download als PDF.

Update:
Hier der aktualisierte Antrag (Sitzung vom 15.1.19) zum Download als PDF.