Spielbetrieb des SSC Phoenix darf nicht gefährdet werden

Pressemitteilung

Im Laufe einer Podiumsdiskussion zur Kommunalwahl im Sportlerheim des SSC Phoenix am 10.5.23 berichtete der Bürgermeister, dass für alle Anlagen des SSC Phoenix mit Ausnahme des Clubhauses keine Baugenehmigungen vorlägen. Dieser Umstand ist allerdings schon seit geraumer Zeit bekannt. Wegen nicht genehmigter Jahresabschlüsse konnte bisher noch kein B- Plan aufgestellt werden.

Für alle Anwesenden neu war jedoch die weitere Mitteilung des Bürgermeisters, dass in diesem Zusammenhang ein Schall- und Lichtgutachten erforderlich sei, das u.U. zur Einstellung des Spielbetriebes und Suche nach einem neuen Gelände führen könne.

Seit Jahrzehnten wird am Strietkamp Fußball gespielt, Beschwerden aus der Nachbarschaft sind nicht bekannt.

„Es kann nicht sein, dass durch bürokratische Auflagen und Versäumnisse in der Vergangenheit am Strietkamp kein Sport mehr betrieben werden kann“,

so Dr. Seeger. Die Notwendigkeit dieser Gutachten, die im Ergebnis nach hinten losgehen können, muss daher kritisch hinterfragt werden. CDU und FDP als Parteien, die sowohl im Kreis als auch im Land vertreten sind, müssen über ihre Kontakte die Erstellung dieser Gutachten im Vorfeld unbedingt verhindern. Die FDP wird sich außerdem dafür einsetzen, dass rechtlich Bestandschutz geprüft wird bzw. ob nicht doch irgenwo in alten Akten Baugenehmigungen auffindbar sind. Am Strietkamp muss auch in Zukunft ohne Behinderung Fußball gespielt werden können.