Einspruch gegen 380 kV Leitung durch Kisdorferwohld

Pressemitteilung der FDP Kisdorf

Nach fast dreijähriger Verspätung hat die Tennet die Planfeststellungsunterlagen für die 380 kV-Leitung vorgelegt. In der Januar- Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses wurde parteiübergreifend auf Antrag der FDP und CDU Fraktionen der Grundsatzbeschluss gefasst, als Gemeinde Einspruch gegen das Planfeststellungsverfahren einzulegen. Der Einspruch soll mit anwaltlicher Unterstützung ggf. nach Absprache mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg formuliert und bis zum 3.3.21 eingereicht werden.

Nach Ortsbesichtigung im Wohld entlang der geplanten Trasse wurden an den einzelnen Stationen die kritischen Punkte inbs. hinsichtlich Natur und Umwelt aufgenommen und die Probleme benannt [Liste Einwände zum Download]. Die FDP-Fraktion brachte sich nicht nur bei der Korrektur des Protokolls argumentativ ein, sondern formulierte auch die Zusammenfassung als Grundlage für den Einspruch mit folgenden Kernpunkten:

  • besondere Belastung des Kisdorferwohld mit seinen schutzwürdigen Landschaftschutz- und FFH- Gebieten durch den gesamten Trassenverlauf,
  • hohes Konfliktpotential (- -) bei den dargestellten Problemzonen für Umwelt, Fauna, Flora , aber auch für die Anwohner, daher
  • Unglaubwürdigkeit des Abwägungsprozesses zwischen den verschiedenen Korridoren, die nur wegen der bestehenden Vorbelastung durch die Bestandstrasse zu der Bewertung sehr geringes Konfliktpotential ( ++) führt, daher
  • Zweifel an der Objektivität des Abwägungsprozesses zwischen den Korridoren A20/ V1 versus Bestandstrasse/ V2 betr umweltfachlicher Kriterien (Fauna, Flora, Landschaft) sowie der offensichtlichen Willkür der angewandten Bewertungssystematik ( o, +, ++, -, –).

Auf der Februar-Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses wurde das Papier auf Anregung der FDP um einige Punkte aus der bereits vorliegenden Stellungnahme von CDU und BFB Henstedt-Ulzburg wegen fehlerhafter Abwägung betr. technisch/wirtschaftlicher Kriterien (Kosten) und betr. Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft erweitert. Unter Berücksichtigung aller dort aufgeführter Korrekturen verändert sich das Gesamtergebnis des Korridors A20/ V1 von durchschnittlich (o) auf sehr gut geeignet (++) und müsste damit die Vorzugstrasse darstellen. Damit wird unsere Forderung nach Verlegung der 380 kV-Leitung an die A20 argumentativ hervorragend untermauert.

Kurz vor Einreichung der Unterlagen eskalierte nochmal der unterschwellige Streit über das Für und Wider einer Erdverkabelung, konnte aber durch den Willen zum Konsens beigelegt werden. Die Nutzung des Vogelschießergeländes am Ellernbrook könne wegen Gesundheitsgefahr für Menschen mit Herzschrittmacher und Defibrillatoren durch mögliche Überschreitung der Grenzwerte von 100 µT nicht mehr benutzt werden. Nach Prüfung der einschlägigen Literatur ein nicht nachvollziehbares Argument, das in der Konsequenz für den gesamten Verlauf der Erdverkabelung gelten und im Endeffekt argumentativ „platt“ gemacht hätte. Daskann aber nicht im Sinne der Anwohner/innen des Wohlds insb. im Ellernbrook sein, die zwar alle für Verlegung an die A20 sind, wenn das aber wider Erwarten nicht realisiert werden kann, ausdrücklich eine Erdverkabelung zur Entlastung ihres Wohnumfeldes favorisieren.

„Die Gemeinde sollte die Interessen und die Meinung der Mehrheit der Anwohner vertreten. Den direkt betroffenen Grundeigentümern ist es unbenommen etwaige eigene Einsprüche einzulegen“, so Dr. Seeger. Im Endeffekt wurde der strittige Passus dann wieder gestrichen, um den Konsens in der Gemeinde wiederherzustellen.

Unser gemeinsames Ziel, die 380 kV- Leitung an die A20 zu legen, werden wir  nur mit einer Klage erreichen. Dieser Einspruch ist der erste Schritt. “Letzlich müssen Richter am BVG in Leipzig entscheiden“, so Dr. Seeger zum Abschluss des mühsamen aber letzlich erfolgreichem Abstimmungsprozess.

Für weitere Informationen:

Dr. Seeger

Illegale Müllentsorgung kann teuer werden

Wir veröffentlichen hier eine Pressemitteilung des Kreises Segeberg, die auch für uns in Kisdorf interesant ist, denn auch wir kämpfen mit illegalem Müll. Auch die jährliche landesweite Aktion “unser sauberes Dorf“ bräuchte nicht sein, wenn sich jeder daran halten würde:

Illegale Müllentsorgung kann teuer werden – Aktueller Fall in Stipsdorf

Kreis Segeberg.

Egal ob achtlos weggeschnipste Zigarette, unangemeldeter Sperrmüll, der an der nächsten Straßenecke abgestellt wird, aus dem Autofenster geworfenes Taschentuch oder Altpapier, das – wie aktuell in Stipsdorf (Amt Trave-Land) – in der Natur zurückgelassen wird: Wer so handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und da illegale Müllentsorgung alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, drohen dem Verursachenden je nach Art und Menge der Ablagerung Geldbußen bis 100.000 Euro. Zusätzlich werden die tatsächlich entstandenen Entsorgungskosten zuzüglich anfallender Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt.

In Stipsdorf hat ein Unbekannter einen Umzugskarton mit diversen Ordnern, Briefen und weiteren schriftlichen Unterlagen in einem Knick entsorgt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Aus gegebenem Anlass weist die untere Abfallbehörde des Kreises Segeberg darauf hin, dass sich jeder Privathaushalt einen Papierbehälter kostenfrei beim Wegezweckverband (WZV) bestellen kann.

Generell gehören in die Papiertonne folgende Dinge: Briefumschläge, Broschüren und Bücher, EDV-Papier, Kalender und Kataloge, Kartons und Notizzettel, Packpapier, Schachteln, Schreibpapier und Schulhefte, Wellpappe, Zeitschriften, Zeitungen. Sollte der kostenfreie Papierbehälter einmal nicht ausreichen, können Privatkunden ihre Mehrmengen bei den Recyclinghöfen in Bad Segeberg, Damsdorf/Tensfeld, Schmalfeld und Norderstedt ebenfalls kostenfrei abgeben.

Dass illegale Müllentsorgung trotz stetig wachsendem Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz auch im Kreis Segeberg ein großes Problem darstellt, zeigen die kontinuierlich steigende Anzahl gemeldeter illegaler Abfallablagerungen (zumeist Sperrmüll, Bauschutt oder Altreifen) und die damit proportional steigenden Entsorgungskosten. Hat der Kreis Segeberg dafür im Jahr 2017 noch knapp unter 10.000 Euro aufgewendet, so lagen die Kosten im Folgejahr bereits bei rund 12.000 Euro.

 

Der Autohändler-Trick und die Pestizide

Symbolfoto Blumen - Kisdorf

Machmal erinnern uns Ausschussitzungen an Erfahrungen, die man im Leben so sammelt. Am 13.11.2018 im Ausschuss für Verkehr und Umwelt war es mal wieder soweit:

Wenn ein Autohändler einem versichert, nur er allein hätte Ahnung und das Auto sei ganz sicher unfallfrei, er sich aber mit der Begründung weigert, dass es zu viel Aufwand mache, diese Tatsache auch in den Kaufvertrag aufzunehmen, ist allerhöchste Vorsicht angebracht.

So ähnlich erging es uns, als wir beantragten Kisdorf zu einer „Pestizidfreien Kommune“ zu machen. Wir wollten uns – wie schon über 200 Orte – der vom BUND initiierten Aktion anschließen und schriftlich fixieren, dass auf gemeindeeigenen Flächen keine Pestizide eingesetzt werden. In Zeiten eines massiven Insektensterbens und hohen Pestizidverbrauchs auch in privaten Gärten erscheint uns eine solche Vorbildfunktion der Gemeinde angebracht.

Die Reaktion der WKB:

  • der Antrag ist völlig sinnlos,
  • die FDP hat keine Ahnung,
  • machen wir doch sowieso nicht, Ehrenwort 😉
  • darf man in Kisdorf doch nicht – ist gesetzlich verboten,
  • dürfen auch beauftragte Firmen nicht,
  • die Gemeindearbeiter haben keinen Sachkundenachweis,
  • verschwendete Zeit darüber zu sprechen,

Hilfreich wäre es, wenn sich auch die WKB einfach an die Fakten halten würde:

  • Nach § 17 PflSchG ist der Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel auch auf „Flächen für die Allgemeinheit“ zulässig. Dazu gehören Parks, Grünanlagen, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze und Friedhöfe. Das PflSchG gilt übrigens auch in Kisdorf.
  • Die Liste der Pflanzenschutzmittel, die auf Flächen für die Allgemeinheit angewendet werden dürfen, umfasst derzeit 1.142 Produkt / Anwendungskombinationen (BVL, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Produkte mit Glyphosat sind übrigens auch auf der Liste.
  • Auch beauftrage Firmen dürfen Pestizide im Rahmen der Gesetze auf Flächen der Gemeinde einsetzen.
  • Auch Pächter und Nutzer dürfen Pestizide im Rahmen der Gesetze auf Flächen der Gemeinde einsetzen.
  • Ohne Beschluss kann mit dem nächsten Bauhofleiter, dem nächsten eingestellten Mitarbeiter (der vielleicht einen Sachkundenachweis mitbringt), dem nächsten Auftragnehmer, dem nächsten Pächter oder dem nächsten Nutzer der Pestizideinsatz auf gemeindlichen Flächen wieder Einzug halten.

Ein Pestizideinsatz ist auf gemeindlichen Flächen also sehr wohl möglich und erlaubt.

Es existieren in der Gemeinde Kisdorf keinerlei Regelungen zum Pestizideinsatz. Weder als Dienstanweisung für den Bauhof, noch in den Verträgen mit Auftragnehmern, Pächtern und Nutzern. Es besteht also durchaus Handlungsbedarf. Wenn man denn will.

Die Gemeinde hat mit diesem Beschluss eine wunderbare Gelegenheit verpasst, sich ihrer Verantwortung tatsächlich zu stellen und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Gekostet hat es nichts, außer 10 Minuten Diskussion im Ausschuss. Wir hätten im Sinne der Umwelt  auch gerne 10 Stunden investiert.

Wer ein Auto kauft, merkt schnell, dass er nicht auf einem Ponyhof lebt. Für Naturschutz und Pestizide sieht die Realität leider nicht anders aus. In diesem Sinne: Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, nicht nur vom Autohändler.

Ihre FDP-Kisdorf

 

[Anmerkung: Es gibt einen weiteren Artikel zu dem Thema]

Pestizidfreie Kommune

Symbolfoto Blumen - Kisdorf

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen. Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sind den Stoffen schutzlos ausgeliefert.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und Fledermäuse. Entweder töten und schädigen Pestizide Insekten oder Wildkräuter direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den fast 600 Wildbienen-Arten in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn. Bundesweit über 250 Städte und Gemeinden sind bereits ganz oder teilweise pestizidfrei, einige von ihnen sogar schon seit über 20 Jahren.

Daher hat die FDP am 25. Oktober 2018 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verkehr einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung einer Pestizidfreien Gemeinde Kisdorf gestellt.

Ziel des Antrags ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinde Kisdorf, dass auf gemeindeeigenen Flächen, auch wenn sie verpachtet sind oder von Dritten genutzt werden, keine Pestizide eingesetzt werden. So soll die Gemeinde auch gegenüber Ihrer Einwohnern mit einem guten Beispiel für praktizierten Umweltschutz vorangehen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier als PDF zum Download.

Die FDP Kisdorf folgt damit der Aktion „Pestizidfreie Kommunen“, die vom BUND e.V. initiiert wurde. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft haben sich übrigens schon Sievershütten und Norderstedt zum Verzicht auf Pestizide verpflichtet.

 

Die Geschichte geht weiter: Noch ein Artikel zum Thema

Knickschutz

Knickschutz in Kisdorf

Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig- Holstein aus. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und die kulturelle Identität des Landes durch die Schutzbestimmungen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und in § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) Rechnung.

Knicks sind unabhängig von ihrem Standort, also auch im Siedlungsraum, geschützt. Im Siedlungsraum dienen sie (unabhängig von ihrer ökologischen Funktion) auch zur Gliederung des Raumes, zum Sonnen- Wind- und Wetterschutz und zur Belebung des Ortsbildes und steigern somit nachhaltig die Wohnqualität in Kisdorf. Die Empfehlungen in den Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz bezüglich „Knicks im Innenbereich“ geben einfache Hinweise für einen effektiven Knickschutz in der Bauleitplanung und haben sich in der Praxis außerordentlich bewährt.

Erfahrungsgemäß werden Knicks auf Baugrundstücken im Innenbereich innerhalb kurzer Zeit zumindest beeinträchtigt und häufig auch komplett zerstört. Bauherren bzw. Grundstückskäufer empfinden – teuer erworbene – Knicks und Knickschutzstreifen als unbeschränkt verfügbares Eigentum und zeigen häufig keinerlei Einsicht wenn Verstöße geahndet werden. Angesichts der hohen Kaufpreise und mangelnden Aufklärung ist dies zumindest ansatzweise verständlich.

Aus diesem Grund möchte die FDP erreichen, dass die Gemeinde Kisdorf in Zukunft bei neuen Baugebieten bereits bei der Erstellung des B-Plans den notwendigen Knickschutz so berücksichtigt, dass Probleme weitestgehend ausgeschlossen werden und Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden.

Dieses kann erreicht werden, wenn den bewährten Empfehlungen der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz gefolgt wird.

Im Innenbereich sind dies:

  • ausreichender Abstand zur Bebauung
  • Knick und Knickschutzstreifen verbleiben in öffentlicher Hand

Eigentlich ganz einfach, einige Nachbargemeinden sind schon weiter als Kisdorf und handhaben den Knickschutz genau so. Wir sollten dem Beispiel folgen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier zum Download als PDF.

Update:
Hier der aktualisierte Antrag (Sitzung vom 15.1.19) zum Download als PDF.