Einspruch gegen 380 kV Leitung durch Kisdorferwohld

Pressemitteilung der FDP Kisdorf

Nach fast dreijähriger Verspätung hat die Tennet die Planfeststellungsunterlagen für die 380 kV-Leitung vorgelegt. In der Januar- Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses wurde parteiübergreifend auf Antrag der FDP und CDU Fraktionen der Grundsatzbeschluss gefasst, als Gemeinde Einspruch gegen das Planfeststellungsverfahren einzulegen. Der Einspruch soll mit anwaltlicher Unterstützung ggf. nach Absprache mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg formuliert und bis zum 3.3.21 eingereicht werden.

Nach Ortsbesichtigung im Wohld entlang der geplanten Trasse wurden an den einzelnen Stationen die kritischen Punkte inbs. hinsichtlich Natur und Umwelt aufgenommen und die Probleme benannt [Liste Einwände zum Download]. Die FDP-Fraktion brachte sich nicht nur bei der Korrektur des Protokolls argumentativ ein, sondern formulierte auch die Zusammenfassung als Grundlage für den Einspruch mit folgenden Kernpunkten:

  • besondere Belastung des Kisdorferwohld mit seinen schutzwürdigen Landschaftschutz- und FFH- Gebieten durch den gesamten Trassenverlauf,
  • hohes Konfliktpotential (- -) bei den dargestellten Problemzonen für Umwelt, Fauna, Flora , aber auch für die Anwohner, daher
  • Unglaubwürdigkeit des Abwägungsprozesses zwischen den verschiedenen Korridoren, die nur wegen der bestehenden Vorbelastung durch die Bestandstrasse zu der Bewertung sehr geringes Konfliktpotential ( ++) führt, daher
  • Zweifel an der Objektivität des Abwägungsprozesses zwischen den Korridoren A20/ V1 versus Bestandstrasse/ V2 betr umweltfachlicher Kriterien (Fauna, Flora, Landschaft) sowie der offensichtlichen Willkür der angewandten Bewertungssystematik ( o, +, ++, -, –).

Auf der Februar-Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses wurde das Papier auf Anregung der FDP um einige Punkte aus der bereits vorliegenden Stellungnahme von CDU und BFB Henstedt-Ulzburg wegen fehlerhafter Abwägung betr. technisch/wirtschaftlicher Kriterien (Kosten) und betr. Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft erweitert. Unter Berücksichtigung aller dort aufgeführter Korrekturen verändert sich das Gesamtergebnis des Korridors A20/ V1 von durchschnittlich (o) auf sehr gut geeignet (++) und müsste damit die Vorzugstrasse darstellen. Damit wird unsere Forderung nach Verlegung der 380 kV-Leitung an die A20 argumentativ hervorragend untermauert.

Kurz vor Einreichung der Unterlagen eskalierte nochmal der unterschwellige Streit über das Für und Wider einer Erdverkabelung, konnte aber durch den Willen zum Konsens beigelegt werden. Die Nutzung des Vogelschießergeländes am Ellernbrook könne wegen Gesundheitsgefahr für Menschen mit Herzschrittmacher und Defibrillatoren durch mögliche Überschreitung der Grenzwerte von 100 µT nicht mehr benutzt werden. Nach Prüfung der einschlägigen Literatur ein nicht nachvollziehbares Argument, das in der Konsequenz für den gesamten Verlauf der Erdverkabelung gelten und im Endeffekt argumentativ „platt“ gemacht hätte. Daskann aber nicht im Sinne der Anwohner/innen des Wohlds insb. im Ellernbrook sein, die zwar alle für Verlegung an die A20 sind, wenn das aber wider Erwarten nicht realisiert werden kann, ausdrücklich eine Erdverkabelung zur Entlastung ihres Wohnumfeldes favorisieren.

„Die Gemeinde sollte die Interessen und die Meinung der Mehrheit der Anwohner vertreten. Den direkt betroffenen Grundeigentümern ist es unbenommen etwaige eigene Einsprüche einzulegen“, so Dr. Seeger. Im Endeffekt wurde der strittige Passus dann wieder gestrichen, um den Konsens in der Gemeinde wiederherzustellen.

Unser gemeinsames Ziel, die 380 kV- Leitung an die A20 zu legen, werden wir  nur mit einer Klage erreichen. Dieser Einspruch ist der erste Schritt. “Letzlich müssen Richter am BVG in Leipzig entscheiden“, so Dr. Seeger zum Abschluss des mühsamen aber letzlich erfolgreichem Abstimmungsprozess.

Für weitere Informationen:

Dr. Seeger