Straßenausbaubeiträge: Faktenlage nach dem Urteil

Nach dem Vorliegen der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes im Verfahren  „Ausbaubeiträge – wiederkehrender Beitrag – Gemeinde Oersdorf 2016“ (Az.:  2. LB 7/19)  hat Rainer Löchelt, der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Kisdorf, am 6.2.2020 in einer nicht öffentlichen Informationsveranstaltung die Gemeindevertreter Kisdorfs über dessen Folgen und die verbleibenden Handlungsoptionen informiert.

Darüber wurde im Finanzausschuss am 10.2.2020 zunächst nur berichtet und die Sache zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Eine Entscheidung, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben, soll erst auf der nächsten Sitzung des Finazausschusses getroffen werden.

 

Für die FDP-Fraktion ist die Entscheidung bereits klar:

Die ungeliebte Straßenbaubeitragsatzung ist rechtwidrig und muss daher abgeschafft und die bereits gezahlten Beiträge an die Grundeigentümer rückerstattet werden. Alle Versuche einer nachträglichen „Heilung“ durch Bildung kleinerer Abrechnungsgebiete z.B. das zusammenhängende Straßengebiet um den Etzberg werden keinen rechtlichen Bestand haben und nur weitere Unruhe ins Dorf tragen.

 

Anlagen: