Kleine Anfrage Straßenausbaubeiträge

Wir veröffentlichen hier eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion an das Amt Kisdorf vom 18.12.2019:

Update: Wir haben die Antwort erhalten.

 

 

Kleine Anfrage des Gemeindevertreters Dr. Jörg Seeger und der FDP-Fraktion betreffend Straßenbaubeitragssatzung

Vorbemerkung:
Die Gemeinde Kisdorf hat nach Einführung der Straßenbaubeitragssatzung eine Welle an Einsprüchen zu verzeichnen. Einige Bürgerinnen haben bereits durch Klage ihre Rechte geltend gemacht und bestreiten die Satzung als auch die Feststellungsbescheide.

Die Feststellungsbescheide wurden im ersten Quartal 2018 versandt und im Dezember 2018 die Beitragsbescheide. Gegen beide Bescheide wurde in hoher Zahl widersprochen.

Zur Klageabwehr wurde zumindest ein Feststellungsbescheid am 04.07.2019 durch Schreiben des Amtes Kisdorf mit dem Zeichen II-4 aufgehoben. Begründet wird dieser Abhilfebescheid mit der Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides.

Auf Nachfrage des Gemeindevertreters Stephan Billep-Türke in der Gemeindevertretersitzung vom 16.12.2019 wurde durch das Amt bestätigt, dass diese Tatsache auf alle ausgestellten Feststellungsbescheide zutrifft.

Zusätzlich ist dem Schreiben vom 04.07.2019 zu entnehmen, dass die Gemeinde Kisdorf die Kosten oder Auslagen für die Durchführung des Widerspruchverfahrens trägt.

Mit Schreiben vom 14.11.2019 von Haus & Grund Schleswig-Holstein an das Amt Kisdorf wird erneut die Rücknahme der Feststellungs- und Beitragsbescheide mit einer Frist bis zum 06.01.2020 gefordert. Nach Verstreichen dieser Frist wird eine Untätigkeitsklage angekündigt. Im Schreiben der H&G wird zudem erklärt, dass die Vertretung durch die H&G sowie deren Rechtsbeistand nunmehr notwendig geworden ist und die Kosten ebenfalls zu Lasten der Gemeinde gehen werden.

 

W i r   f r a g e n:

1. Hält das Amt Kisdorf die für die Gemeinde Kisdorf geltende Straßenbaubeitragssatzung nach Rechtslage und heutigem Kenntnisstand weiterhin für vollumfänglich anwendbar?
Wenn ja, warum werden die Widersprüche zu den Beitragsbescheiden nicht bearbeitet?

2. Warum werden die rechtswidrigen Feststellungsbescheide nicht aufgehoben um eine Untätigkeitsklage zu verhindern?

3. Wer trägt die Kosten oder Auslagen für die Durchführung der Widerspruchsverfahren bei positivem Bescheid für die Mandanten mit rechtlicher Vertretung und/oder Klage? Wenn Amt Kisdorf, warum steht im Abhilfebescheid mit dem Zeichen II-4 des Amtes Kisdorf vom 04.07.2019, dass die Gemeinde Kisdorf die Kosten trägt?

 

Kisdorf, 18. Dezember 19

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Jörg Seeger