Gastbeitrag: Chronologie Verkehrslärm

Gastbeitrag von Werner Kallinich (Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“)

 

Die 2012 gegründete Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“ hat mit ihrem Engagement  erreicht, dass im Auftrag der Gemeinde Kisdorf ab April bis Juni 2013 die ersten Verkehrszählungen in der Ulzburger Straße (L233), Sengel (L233), Kaltenkirchener Straße (K97) und Henstedter Straße (K23) durch LAIRM Consult GmbH durchgeführt wurden.

Bereits im Dezember 2013 folgten Karklohweg, Sengel (L233 zwischen Grootredder + Am Sportplatz), Dorfstraße (L233 von der K49 bis zum Höhe Ton Hogenbargen).

Am 9. Mai 2014 wurde von LAIRM Consult GmbH ein Abschlussbericht mit den Lärmkarten aus den vorgenannten Verkehrszählungen der Gemeinde überreicht.

Der Bericht endete mit den letzten 3 Absätzen wie folgt:

„Abschließend ist festzustellen, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie StV an einer Vielzahl von Wohngebäuden überschritten werden, die Grenzen der Gesundheitsgefahr werden an allen zwei Hauptachsen (Nord-Süd / Ost-West) über ganze Straßenabschnitte erreicht und überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden in Abhängigkeit der Gebietseinstufung zudem in nahezu der gesamten Ortschaft an der straßennahen Bebauung der betrachteten Straßenabschnitte überschritten. 

Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahme an bestehenden Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm. Durch die Überschreitung der Richtwerte ergibt sich Handlungs- bzw. Prüfbedarf, insbesondere für die gesamte Landesstraße L233 aber auch für Abschnitte der Kreisstraße K97 sowie den nördlichen Bereich der Kreisstraße K23.

An vielen Gebäuden werden die Grenzen der Gesundheitsgefahr erreicht, somit ist gemäß § 45 der StVO für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zum einen die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit gegeben, Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm zu prüfen und anzuordnen. Vorsorglich ist in Anlehnung an die 16. BImSchV darauf hinzuweisen, dass bei einer Überschreitung dieser Grenzen der Gesundheitsgefahr nicht zur Bedingung gemacht werden sollte, dass die Maßnahmen eine Reduzierung um mindestens 3 dB(A) erwirken müssen.“

 


Auszug aus dem Protokoll des Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz vom 08.08.2017

TOP 7:

Ergebnisse des Gespräches mit der Kreisverkehrsaufsicht über lärm- und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in den Ortsdurchgangsstraßen, Messpunkte für die Ergänzung des Lärmaktionsplanes.

Der Bürgermeister berichtet über das Gespräch, Schwerpunkte:
30 km/h Altersheim Schröter und 70 km/h Ulzburger Straße.

Es wird beschlossen, dass 4 Messpunkte ergänzt werden sollen. Die Ausgaben hierfür in Höhe von 4.500,00€ sollen überplanmäßig bereitgestellt werden. (9:0:0)

 


Aufgrund des fehlerhaften Beschlusses wird vom Mitglied des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss Werner Kallinich nachfolgender Antrag gestellt:

Schlussfolgerung:

  • Es besteht zurzeit nur ein Lärmaktionsplan für den Bereich Kisdorffeld im Bereich der Ulzburger Straße. Die Lärmkarten wurden im Auftrag der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erstellt.
  • Am 11.12.2013 wurde der Lärmaktionsplan für den Bereich Kisdorf-Feld in der Ulzburger Straße vom Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz beschlossen.
  • Der für Kisdorf-Feld aufgestellte Lärmaktionsplan kann nicht mit den mit den Messungen der LairmConsult von 2012 und den neuen in Auftrag gegebenen vier Messungen aktualisiert werden.
  • Deshalb ist es notwendig einen neuen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kisdorf zu erstellen.
  • Weil der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz in Unkenntnis eine Ergänzung der Lärmaktionsplanes beschlossen hat, die leider nicht machbar ist, sollte auf der heutigen Sitzung der TOP 7 der Sitzung vom 08.08.2017 wie folgt ergänzt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kisdorf in dem die Messungen aus 2012 und die neu in Auftrag gegebenen vier Messungen von LairmConsult mit eingearbeitet werden sollen.

Kisdorf, 12. September 2017
Werner Kallinich

 


Auf der Sitzung des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss vom 10.10.2017 wurde unter:

TOP 6: Lärmaktionsplan hier: Grundsatzbeschluss

Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz empfiehlt der Gemeindevertretung einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kisdorf zu beschließen und das Büro LAIRM Consult GmbH mit der Planung zu beauftragen. Einbezogen werden die Ortsdurchfahrtsstraßen, Kreisstraßen K97, die K23 und die Landesstraße L233 unter Einbindung des bereits erstellten Lärmgutachtens von dem Ingenieurbüro LAIRM Consult. Kosten sollen entsprechend dem Umfang der Maßnahme vorab ermittelt werden. Abstimmung: (9:0:0)

 


Auf der Gemeindevertretersitzung am 13.12.2017 wurde unter:

TOP 12: Lärmaktionsplan

Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2017 mit der Angelegenheit befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kisdorf unter Einbeziehung der Ortsdurchfahrtsstraßen, der Kreisstraßen K 97 und K 23 sowie der Landesstraße L 233 zu beschließen (19. AVerkUmw vom 10.10.2017, TOP 6). Das durch das Ingenieurbüro LAIRM Consult erstellte Lärmgutachten soll berücksichtigt werden. Nach Abstimmung über den Umfang des Lärmgutachtens soll das Ingenieurbüro LAIRM Consult zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert werden.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kisdorf unter Einbeziehung der Ortsdurchfahrtsstraßen, der Kreisstraßen K 97 und K 23 und der Landesstraße L 233. Bei der Aufstellung soll das bereits erstellte Lärmgutachten berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz wird beauftragt, den Umfang des Aktionsplanes mit dem Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH abzustimmen. Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz wird ermächtigt, nach Vorlage und Prüfung eines Kostenangebotes den Auftrag für die Erstellung des Lärmaktionsplanes zu vergeben.

Beschlussfassung:
14 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, SPD-Fraktion, 1 FDP-Fraktion) 1 Stimme dagegen (FDP-Fraktion)

 


 

In einem Informationsgespräch am.30. September 2019 mit dem Leiter des Amt Kisdorf wurde uns mitgeteilt:

  • Es ist noch keine Ausschreibung für den 2017 beschlossenen Lärmaktionsplan erfolgt.
  • Man hofft die Ausschreibung noch im Oktober 2019 versenden zu können

Deshalb kann davon ausgehen, weil bisher noch keine Auftragsvergabe für Verkehrszählungen und der Erstellung eines Lärmaktionsplans an ein Ingenieurbüro erfolgt ist, dass nicht vor dem II. Quartal 2020 die ersten Verkehrszählungen stattfinden werden und somit die Erstellung und Beschlussfassung eines Lärmaktionsplans vermutlich erst im IV. Quartal 2020 erfolgen wird. Somit wird man fast 3 Jahre nach dem Beschluss des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss vom 10.10.2017 wohl warten müssen.

 


 

  • Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, ist vom Land Schleswig-Holstein ein Schreiben an das Amt gegangen indem bemängelt wurde, dass der Lärmaktionsplan Kisdorf-Feld nicht nach fünf Jahren erneut bestätigt worden ist.

 


 

Am 4. August 2019 wurde den Mitgliedern des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss nachfolgender Text per E-Mail zugestellt:

Hallo Freunde,
so wie Norderstedt bei der Lärmbekämpfung vorgeht sollte sich die Gemeinde Kisdorf als Vorbild nehmen.
Die Überschrift für Kisdorf könnte so lauten:

  • Kisdorf wird einen Lärmaktionsplan erstellen.
  • Die Bürger sind aufgerufen eigene Vorschläge einzubringen.
  • Den Auftakt macht ein Workshop in Kohstall des Margarethenhoff am…

So würde sich die Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“ die Einbindung der Kisdorfer Bürger in unsere Verkehrsbelastungen und Verkehrslärmprobleme vorstellen:

Die als Anlage beigefügte Exceltabelle könnte ersten Workshop an die Teilnehmer ausgehändigt werden, diese sollten nach Eingabe ihrer Maßnahmenvorschläge zur Lärmbekämpfung in die Tabelle, diese beim 2. Workshop einreichen.

Die eingegangenen Vorschläge sollten dann von einem Leitungsteam des Workshops gründlich durchgearbeitet werden und auf einem 3. Workshop mit den Anwesenden durchdiskutiert und anschließend als Vorgaben für den zu erstellenden Lärmaktionsplan verabschiedet werden.

Diese Maßnahmen könnten nach Vorliegen der Verkehrszählungen zusammen in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden.

Eine bereits ausgefüllte PDF-Datei habe ich als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“
Werner Kallinich

 


Deshalb stellte Werner Kallinich am 13.08.2019 auf der Sitzung des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss der Gemeinde Kisdorf nachfolgende Frage:

„Sicher kann ich davon auszugehen, daß die Ausschussmitglieder die zugestellte E-Mail gelesen haben. Deshalb erlaube ich mir die Frage stellen, ob auch Sie eine derartige Vorgehensweise – der Bürgerbeteiligung wie in Norderstedt – unterstützen könnten. Die in den Workshops erarbeiteten Änderungsvorstellungen der Gemeinde sollten, wenn gesetzlich möglich vom Ingenieurbüro bei der Erstellung des Lärmaktionsplans mit eingearbeitet werden.

Leider hat mir der Ausschussvorsitzende gegenüber erklärt, daß er eine andere Strategie favorisiert, denn er will sich von dem Ingenieurbüro, welches den Zuschlag für die Erstellung eines Lärmaktionsplans erhält, entsprechende Vorschläge machen lassen.

Freuen würde ich mich, wenn sich mehrere Mitglieder des Ausschusses zu meinem Workshop-Vorschlag äußern oder andere praktikablere Vorgehensweisen vorschlagen würden.“

Hierauf hat das Ausschussmitglied Reinhard Cieklinski wie folgt geäußert:

Er begrüßt vorbereitende Workshopstufen

        1. Die Fraktionen erarbeiten Vorschläge
        2. Die von Fraktionen erarbeiteten Vorschläge werden im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss zusammengetragen und zu einem gemeindlichen Vorschlag gebündelt.
        3. Auf einem öffentlichen Workshop wird den Bürgern der gemeindliche Vorschlag vorgetragen und die Bürger können dann weitere Vorschläge einbringen.
        4. Das Leitungsteam des Workshops erstellt nun die Forderungen, die dem mit der Lärmmessung beauftragten Ingenieursbüro zur Einarbeitung in den Lärmaktionsplan übergeben werden.

Dieser Vorschlag wird auch von der Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“ voll unterstützt.

 


Deshalb könnte die Überschrift zur Einladung der Bürger wie folgt lauten:

  • Kisdorf wird einen Lärmaktionsplan erstellen
  • Es wird ein Workshop installiert, der die von den Fraktionen und dem Verkehrs- und Umweltschutzausschuss erarbeiteten Maßnahmen zusammenträgt.
  • Die Kisdorfer Bürger sind aufgerufen eigene Vorschläge einzubringen, die vom Leitungsteam des Workshops in die gemeindlichen Forderungen mit eingearbeitet werden.
  • Dieser Forderungskatalog wird dem mit der Lärmmessung beauftragten Ingenieursbüro zur Einarbeitung in den Lärmaktionsplan übergeben.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Gemeindepolitiker und das Amt Kisdorf mit ähnlichem Engagement, wie z.B. die junge Generation bei „Fridays for Future“, sich bei der Lärmbekämpfung einsetzen würden.

Ihre Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“