Presseinfo
Kisdorf, 13.11.19 Im Peerstall im Margarethenhoff war kein Platz mehr frei, als über 30 Anwohner/innen des Ellernbrook in Kisdorferwohld auf der Sitzung des Verkehrsausschuss am 12.11.19 erschienen.
Die neugegründete Bürgerinitiative Kisdorferwohld hatte mobil gemacht. Die Anwohner machten ihrem Ärger Luft über den Abbau der 30 Km/h Schilder im Ellernbrook, ohne dass gegen die Anordnung der Kreisverkehrsaufsicht (KrVA)Widerspruch eingelegt oder auch nur in dem dafür zuständigen Ausschuss beraten werden konnte. Stattdessen hatte die Gemeinde oder das Amt Kisdorf (der genaue Ablauf blieb unklar) voreilig Fakten geschaffen u. die Schilder abbauen lassen.
Durch die Aufhebung der über 40 Jahre bestehenden 30 Km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf einen verkürzten 50 Km/h Bereich mit sog. Geschwindigkeitstrichter (70 Km/h) im östlichen Teil des Ellernbrook sehen sich nicht nur die unmittelbaren Anwohner in ihrer Sicherheit gefährdet. Der Ellernbrook ist auch Teil eines beliebten und frequentierten Rundwanderweges, der über den Spielplatz in den Forst Endern führt. Eine besonders starke Gefährdungslage ergibt sich für Kinder und Jugendliche, die die Reitschule auf dem Ellerbrooker Hof besuchen, wo jetzt durch die Wegnahme der Schilder 100 Km/h gefahren werden kann. Die Anwohner bemängelten auch fehlende Transparenz des Verfahrens und das zumindest ungeschickte Vorgehen von Amt und Bürgermeister, die den jetzt beklagten Zustand mit verursacht hätten.
„Die Anordnung der KrVA muss rückgängig gemacht werden, wir wollen unsere 30 Km/h wiederhaben“ so Dr. Seeger in der Sitzung des Verkehrsausschuss. In einem von der FDP-Fraktion vorgelegten Antrag beschloss der Ausschuss einstimmig, gegen die Anordnung der KrVA Widerspruch einzulegen und zu fordern, dass der Zustand vor Anordnung wiederhergestellt wird.
Ersatzweise wird die Aufstellung gelber Ortstafeln von Anfang Ellernbrook bis Kreuzung Wakendorferstr. wegen ortsähnlicher Bebauung gefordert. Der Antrag war vorher fraktionsübergreifend konsentiert worden, um deutlich zu machen, dass hier alle an einem Strang ziehen, um die betroffenen Bürger in ihrem berechtigten Anliegen zu unterstützen. Um so mehr erstaunte die Einlassung des Bürgermeisters als er erklärte, die Gemeinde sei gar nicht berechtigt, Widersprüche gegen Anordnungen einer übergeordneten Behörde wie der KrVA einzulegen.
„Diese Aussage des Bürgermeisters entbehrt jeder Grundlage und unterminiert die originären Selbstverwaltungsrechte einer Gemeinde“ so Dr. Seeger. Unabhängig davon können und werden natürlich auch die betroffenen Anwohner/innen bzw. die Bürgerinitiative Widerspruch gegen diesen willkürlichen Verwaltungsakt einlegen.
Dr. Seeger
(Ortsvorsitzender FDP Kisdorf)
[Redaktionelle Anmerkung:
Eine Darstellung der Chronologie der Ereignisse findet sich unter https://kisdorferwohld.com/?page_id=39]