Pressemitteilung: Der Widerstand wächst

Kisdorfer Straßenausbausatzung
Udo Wiese (Initiator der Petition) und Dr. Jörg Seeger (FDP Kisdorf) werden die Petitionslisten übergeben

Der Widerstand wächst

171 Kisdorfer Bürger/ innen haben sich inzwischen für die Abschaffung der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge ausgesprochen. Am 9.1.2019 übergeben der Initiator der Online-Petition Udo Wiese und Dr. Seeger von der FDP-Kisdorf die Petitionslisten dem Bürgermeister Wolfgang Stolze.

Der geplante Ausbau der Straße Etzberg, der zu 78% von den Grundeigentümern im Dorfgebiet finanziert werden soll, hat zu erheblichen Ärger und Unmut geführt. Insbesondere die Steigerung der Ausbaukosten von ursprünglich 754.000 EUR auf über 1 Mill. EUR innerhalb kürzester Zeit  hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Das bedeutet jetzt statt 21 Cent über 30 Cent pro Quadratmeter Belastung und damit eine Steigerung von über 42%. Die FDP hatte daher wegen dieser Kostenexplosion einen Stopp der Ausschreibung beantragt, außerdem die grundsätzliche  Abschaffung gefordert, seit die Landesregierung den Gemeinden die Erhebung von Straßenbaubeiträgen freigestellt hatte. Sie konnte sich aber mit beiden Forderungen in der Gemeindevertretung nicht durchsetzen. Zur Kompensation der fehlenden Einahmen hat das Land Mittel bereit gestellt.

„Der Straßenausbau gehört zur allgemeinen Daseinsfürsorge, jetzt noch fehlende Gelder kann Kisdorf bei sprudelnden Steuereinnahmen aus dem Gemeindehaushalt begleichen und muss daher den Bürgern nicht zusätzlich in die Tasche greifen“, so Dr. Seeger.

Die Beitragsbescheide sind jetzt noch kurz vor Weihnachten verschickt worden. Das zeugt von wenig Feingefühl, Weihnachtsgeschenke sehen anders aus! Oder etwa bewußt so getimt, um durch reale Verkürzung der Fristen wegen Urlaub und Schließungszeiten der Rechtsanwälte  über Weihnachten und Neujahr geplante Widersprüche zu erschweren?

Außerdem sind die Bauarbeiten am Etzberg bis auf die bereits durchgeführten Kanalsanierungen noch gar nicht begonnen. Das Geld der Grundeigentümer soll aber schon als Vorschuss  kassiert werden. Es ist daher mit einer Flut von Widersprüchen und nachfolgenden Klagen zu rechnen, mit denen sich das ohnehin überlastete Amt Kisdorf befassen muss. In einer Nachbargemeinde sind bereits Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht  Schleswig anhängig, die mit Spannung erwartet werden.

 

Kisdorf.de geht online

Die Webseite der Gemeinde Kisdorf geht online

Wir veröffentlichen nachfolgend eine Mitteilung des Arbeitskreises Kisdorf.de:

 

 

Liebe Kisdorfer und Wohlder,

was lange währt … nun ist sie bereit, www.kisdorf.de , im neuen Look, barrierefrei und für die Zukunft gemacht.

Sie dient als Informationsportal für alle Kisdorfer. Am 21.12.2018 geht sie online, noch nicht ganz fertig aber nutzbar.

Ein fraktionsübergreifendes Team unter der Federführung des Bürgermeisters arbeiten an der weiteren Optimierung.

An dieser Stelle wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2019.

Der Bürgermeister Wolfgang Stolze
und alle Fraktionen

Mitfahren und gewinnen

Anhalter in Kisdorf

Logo Mitfahrnetz Segeberg

Wir veröffentlichen hier eine Pressemitteilung des Mitfahrnetz Segeberg, die auch für uns Kisdorfer interessant sein kann:

Mitfahren und gewinnen

Mit dem Mitfahrnetz Segeberg entspannt zum Weihnachts-Shopping und einen 100 Euro Tankgutschein gewinnen

Schnell noch letzte Weihnachtsgeschenke kaufen, mit Freunden einen wärmenden Glühwein trinken oder einfach ohne Stress in der Stadt ankommen: Vor allem jetzt in der Vorweihnachtszeit bietet das Mitfahrnetz Segeberg seinen Mitgliedern eine Menge Vorteile. Darüber hinaus können Neu-Mitglieder bis Ende Januar 2019 etwas gewinnen.

Segeberg, 12.12.2018.
Noch nie war es so einfach, schnell und entspannt zum Weihnachts-Shopping zu kommen – denn als Mitfahrer im Mitfahrnetz Segeberg kommt man nicht nur bequem hin zum Ziel und wieder zurück, man bleibt dabei auch flexibel und lernt nette Menschen kennen. Denn das Mitfahrnetz Segeberg ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der Region, sich einfach und unkompliziert zum gemeinsamen Fahren zu verabreden und ist damit eine optimale Ergänzung zum Individual- und Öffentlichen Personennahverkehr.

Mitmachen kann jeder. Das geht entweder online über das Mitfahrportal https://mitfahrnetz.segeberg.de oder telefonisch unter der kostenlosen Hotline 04551 951-555. Ein Anreiz, sich anzumelden, ist derzeit auch ein Gewinnspiel: Denn wer sich bis Donnerstag, 31. Januar 2019, neu anmeldet, gewinnt mit etwas Glück einen Tankstellengutschein im Wert von 100 Euro.

Alle Informationen zum Mitfahrnetz, dem Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen findet man im Internet unter https://mitfahrnetz.segeberg.de/gewinnspiel/.

 

Hintergrund:
Das Mitfahrnetz Segeberg wird getragen vom Kreis Segeberg und den regionalen Kommunen. Gefördert wird es mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) über die „AktivRegionen“ Holsteins Herz, Holsteiner Auenland und Alsterland.

Weihnachtsüberraschung vom Amt

Überraschung vom Amt Kisdorf

Dem Vernehmen nach sollen die Beitragsbescheide zur Straßenbaubeitragssatzung  noch vor Weihnachten vom Amt Kisdorf verschickt werden (die meisten Mitbürger haben den Bescheid sicher inzwischen erhalten).

Das zeugt von wenig Feingefühl  – oder etwa bewusst so getimet – um durch reale Verkürzung der Fristen wegen Urlaub oder Schließungszeiten der Rechtsanwälte über Weihnachten und Neujahr geplante Widersprüche zu erschweren?  Zudem sind die Bauarbeiten am „Etzberg“ bis auf die bereits durchgeführten Kanalsanierungen noch gar nicht begonnen.

Das Geld der Grundeigentümer soll aber schon als Vorschuss kassiert werden.

Wegen der jüngsten Kostensteigerung der Baukosten von über 40% hatte sich die  Kisdorfer FDP-Fraktion für einen Stopp der Ausschreibung ausgesprochen, dafür in der Gemeindevertretung aber keine Mehrheit gefunden.

Weihnachtsgeschenke sehen anders aus!

Die FDP Kisdorf wiederholt daher  ihre alte Forderung, die ungeliebte Straßenbaubeitragssatzung abzuschaffen.

Gastbeitrag: Verkehr

Verkehrslärm in Kisdorf - Lärm macht krank

Gastbeitrag von Herbert Wendland

Weg zu einem verkehrsberuhigten Kisdorf

Fakten:
Kisdorfs Straßen üben eine zentrale Funktion im Durchgangsverkehr aus. Für jeden Laien ist das am fließenden Verkehr auf den Kreis- und Landesstraßen Sievershüttener-, Wakendorfer-, Kaltenkirchener-, Henstedter-, Ulzburger Straße, Sengel, Dorfstraße und Segeberger Straße erkennbar.

Im Jahr 2014 erstellte die Firma LAIRM Consult GmbH Lärmkarten von Ulzburger-, Henstedter-, Kaltenkirchener-, Dorf-, Segeberger Straße und Sengel.

Diese weisen zur Tages- und vor allem in der Nachtzeit Lärmemissionen aus, die nach heutigem Stand der Wissenschaft als gesundheitsschädigend gelten. Sie sind höher als die in der EU- Lärmschutzrichtlinie vorgegebenen Richtwerte. Diese wurden mit Verzögerung auch in deutsches Recht überführt und sind heute gültig.

Die Anstrengungen der Kisdorfer Politik, Änderungen an der Verkehrssituation herbeizuführen, erwiesen sich bis heute als wenig effizient und nicht von Erfolg gekrönt.

Daran konnten auch eine überaus engagierte Bürgerinitiative und ein loser Zusammenschluss von Bürgern nichts ändern, zumal die in Segeberg beheimatete Verkehrsaufsicht sehr formalistisch agierte und, wie sich dieses Jahr zeigte, auch nicht auf Höhe der Gesetzeslage war.

Subjektiv gesehen, schienen in Kisdorf die Interessen der einzelnen Parteien in unterschiedliche Richtungen zu laufen.

Als bekannt wurde, dass sich mit Rewe ein großer Lebensmittel Discounter mit seinem Logistikzentrum von Norderstedt nach Henstedt-Ulzburg an den Autobahnzubringer umsiedeln will und mit Netto sich schon einer angesiedelt hat, gewannen die verkehrspolitischen Aktivitäten an Fahrt.

Man hörte Fachleute an und diskutierte und diskutierte und diskutierte deren Aussagen, um letztendlich wieder einmal ohne anwaltlichen Rat in den Clinch mit der Verkehrsaufsicht zu gehen.

Als dieser mehr oder weniger scheiterte, beschloss man endlich, anwaltlichen Rat einzuholen.

Dieser liegt jetzt vor, ist aber erst einmal nur der Politik, nicht aber dem Bürger zugänglich.

Die örtliche Bürgerinitiative hat eine Informationsveranstaltung bei Selle abgehalten, die aussagekräftiger und investigativer war als alles, was die Politik bisher erstellt hatte.

Von privater Seite (natürlich von bestimmten Kreisen diskriminiert) wurde jetzt recherchiert und es wurden informative Gespräche geführt. Die Namen der Gesprächspartner sowie die Gesprächsergebnisse wurden an mehrere Politiker weitergeleitet. Die Bereitschaft der Gesprächspartner, mit Kisdorfer Politikern zu sprechen, wurde an diese weiter vermittelt.

Ergebnis privater Recherche: das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs hat den Gemeinden das Recht zugesprochen, bei Überschreitung der im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgegebenen Lärmwerte mit einem Lärmaktionsplan eigene Schutzmaßnahmen für die Bürger festzulegen, auf die die Kreisverkehrsbehörde keinen Einfluß mehr hat. Das gilt für Landes- sowie auch für Kreisstraßen.

Konsequenz:
Es müssen mit dem formal richtigen Weg schnellstens die Erstellung neuer Lärmkarten und darauf basierend ein Lärmaktionsplan erstellt werden. Damit haben wir das Instrument in der Hand, um selbstbestimmt den Verkehr durch unsere Wohngemeinde zu führen. Durchgängige Tempo- 30 -Zonen,und noch einiges mehr sind möglich. Die den durch Kisdorf laufenden Verkehr beeinflussende Umleitungen bestehen nicht mehr.

Nicht vergessen werden sollte der Widerspruch gegen den jetzigen Bescheid! Keine Klage!

Also auf gehts !

Herbert Wendland

 

Der Autohändler-Trick und die Pestizide

Symbolfoto Blumen - Kisdorf

Machmal erinnern uns Ausschussitzungen an Erfahrungen, die man im Leben so sammelt. Am 13.11.2018 im Ausschuss für Verkehr und Umwelt war es mal wieder soweit:

Wenn ein Autohändler einem versichert, nur er allein hätte Ahnung und das Auto sei ganz sicher unfallfrei, er sich aber mit der Begründung weigert, dass es zu viel Aufwand mache, diese Tatsache auch in den Kaufvertrag aufzunehmen, ist allerhöchste Vorsicht angebracht.

So ähnlich erging es uns, als wir beantragten Kisdorf zu einer „Pestizidfreien Kommune“ zu machen. Wir wollten uns – wie schon über 200 Orte – der vom BUND initiierten Aktion anschließen und schriftlich fixieren, dass auf gemeindeeigenen Flächen keine Pestizide eingesetzt werden. In Zeiten eines massiven Insektensterbens und hohen Pestizidverbrauchs auch in privaten Gärten erscheint uns eine solche Vorbildfunktion der Gemeinde angebracht.

Die Reaktion der WKB:

  • der Antrag ist völlig sinnlos,
  • die FDP hat keine Ahnung,
  • machen wir doch sowieso nicht, Ehrenwort 😉
  • darf man in Kisdorf doch nicht – ist gesetzlich verboten,
  • dürfen auch beauftragte Firmen nicht,
  • die Gemeindearbeiter haben keinen Sachkundenachweis,
  • verschwendete Zeit darüber zu sprechen,

Hilfreich wäre es, wenn sich auch die WKB einfach an die Fakten halten würde:

  • Nach § 17 PflSchG ist der Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel auch auf „Flächen für die Allgemeinheit“ zulässig. Dazu gehören Parks, Grünanlagen, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze und Friedhöfe. Das PflSchG gilt übrigens auch in Kisdorf.
  • Die Liste der Pflanzenschutzmittel, die auf Flächen für die Allgemeinheit angewendet werden dürfen, umfasst derzeit 1.142 Produkt / Anwendungskombinationen (BVL, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Produkte mit Glyphosat sind übrigens auch auf der Liste.
  • Auch beauftrage Firmen dürfen Pestizide im Rahmen der Gesetze auf Flächen der Gemeinde einsetzen.
  • Auch Pächter und Nutzer dürfen Pestizide im Rahmen der Gesetze auf Flächen der Gemeinde einsetzen.
  • Ohne Beschluss kann mit dem nächsten Bauhofleiter, dem nächsten eingestellten Mitarbeiter (der vielleicht einen Sachkundenachweis mitbringt), dem nächsten Auftragnehmer, dem nächsten Pächter oder dem nächsten Nutzer der Pestizideinsatz auf gemeindlichen Flächen wieder Einzug halten.

Ein Pestizideinsatz ist auf gemeindlichen Flächen also sehr wohl möglich und erlaubt.

Es existieren in der Gemeinde Kisdorf keinerlei Regelungen zum Pestizideinsatz. Weder als Dienstanweisung für den Bauhof, noch in den Verträgen mit Auftragnehmern, Pächtern und Nutzern. Es besteht also durchaus Handlungsbedarf. Wenn man denn will.

Die Gemeinde hat mit diesem Beschluss eine wunderbare Gelegenheit verpasst, sich ihrer Verantwortung tatsächlich zu stellen und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Gekostet hat es nichts, außer 10 Minuten Diskussion im Ausschuss. Wir hätten im Sinne der Umwelt  auch gerne 10 Stunden investiert.

Wer ein Auto kauft, merkt schnell, dass er nicht auf einem Ponyhof lebt. Für Naturschutz und Pestizide sieht die Realität leider nicht anders aus. In diesem Sinne: Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, nicht nur vom Autohändler.

Ihre FDP-Kisdorf

 

[Anmerkung: Es gibt einen weiteren Artikel zu dem Thema]

Neue Website

Neue Website der FDP-Kisdorf

Lange hat es gedauert, aber nun ist es endlich soweit:

Die grundlegend renovierte Website der FDP-Kisdorf ist online!

An dieser Stelle informieren wir Sie über die aktuellen politischen Entwicklungen in Kisdorf und erläutern unsere Standpunkte zu den wesentlichen Themen der Lokalpolitik.

Die Diskussion der „großen“ Themen aus Land und Bund überlassen wir der Landes- bzw. Bundesorganisation der FDP, denn hier soll es nur um Kisdorf gehen. Eine Ausnahme bilden nur Entwicklungen in Kreis, Land und Bund, die direkte Auswirkungen auf Kisdorf haben, z.B. die Finanzsituation.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns immer über eine Kontaktaufnahme von Ihnen!

Mit den besten Grüßen

Ihre FDP-Kisdorf

Tempo 30 – die unendliche Geschichte

Zu viel Verkehr in Kisdorf

Vielen ist es vielleicht noch gar nicht aufgefallen: seit einigenTagen haben wir tatsächlich Tempo 30 Km/h  im Bereich des Seniorenheimes „Abendsonne“ beginnend kurz nach der Apotheke bis hinter Einmündung Schmiedeberg auf immerhin 100 m Länge (nicht die ursprünglichlich nur genehmigten 50m ).

Beantragt hatte die Gemeinde Tempo 30 in den zwei weiteren Bereichen

  • Ole School (Hortgruppe der Schule „Rappelkiste“) und
  • „Alten- u. Pflegeheim Schröter“ (Segebergerstr. 2).

Im April 2018 hatte die Kreisverkehrsaufsicht (KVA) die Anträge abgelehnt ohne die Änderung der StVO von Dezember 2016 zu berücksichtigen,  nach der im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen zum Schutz der Betroffenen grundsätzlich Tempo 30 gilt.

Auch eine Begehung am 25.6.18 mit Vertretern der Polizeidirektion Segeberg sowie der KVA konnte an dieser Entscheidung nichts ändern.

Der Verkehrsausschuss  der Gemeinde hat daraufhin beschlossen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Klagemöglichkeiten gegen diese unsachgemäßen Entscheidungen aus Segeberg auszuloten. Über die Expertise des Anwaltes, die inzwischen vorliegt, soll in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beraten werden. Der Vollständigkeit halber wird daran erinnert, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzungen schon  2014/15  im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Lärmgutachtens wegen gesundheitsgefährdenden Lärm im Bereich Sengel/ Dorfstr. beantragt, aber sowohl von KVA als auch dem Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr abgelehnt worden waren.

Nun werden einige sagen, besser ein Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Klar ist: Geschwindigkeitsbegrenzung vor einen Seniorenheim ist nur Stückwerk. Selbst wenn wir noch zwei weitere Abschnitte realisieren könnten, wird das den Verkehrsproblemen im Bereich Dorfstr./ Sengel nicht gerecht.

Tempo 30  für mehr Verkehrssicherheit in den sensiblen Bereichen ist eine Sache, Lärmreduktion durch Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Bereich der L 233  muss das Endziel sein. Dazu muss umgehend ein neuer Lärmaktionsplan erstellt werden, weil die Zahlen aus aus dem alten Lärmgutachten von 2013/14 nicht mehr aktuell und die Ergebnisse  damals auch von den Behörden angezweifelt wurden.  Ein Grundsatzbeschluss dafür besteht längst, wurde aber wegen der Kisdorf betreffende Umleitungsverkehre wegen langwieriger Strassenbaumassnahmen in Nahe etc. verzögert. Neue Baumassnahmen in Oering können kein Grund für weitere Verzögerungen, weil Kisdorf  hiervon nicht betroffen ist. Die Ausschreibung für ein Lärmkataster,  auf dessen Grundlage dann ein neuer Lärmaktionsplan erstellt werden kann, muss daher umgehend erfolgen. Für weitere Verzögerungen hätten die betroffenen Anwohner kein Verständnis mehr.

Hoffnungen machen Verwaltungsgerichtsurteile aus Baden/ Württenberg, nach denen die Fachbehörden zur Umsetzung von in Lärmaktionsplänen  rechtmässig festgelegten Lärmminderungsmassnahmen verpflichtet sind. Die Weigerung der Umsetzung solcher Lärmminderungsmassnahmen verletze die planende Gemeinde in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Fazit:  Auch unendliche Geschichten könnten ein gutes Ende finden!

Vor dem Hintergrund der Kisdorf zusätzlich belastenden LKW- Verkehre durch die Logistikzentren Rewe und Netto in Henstedt- Ulzburg sind diese Massnahmen aber alle zu kurz gedacht, wenn nicht gleichzeitig das Projekt einer Umgehungsstrasse  weiter verfolgt wird.  Verkehrsberuhigung – u. Entlastung Kisdorfs durch  eine Umgehungsstrasse hat die FDP auf ihre Fahnen geschrieben und  in die gemeindlichen Gremien eingebracht. Inzwischen  wird im Rahmen eines „Regionalen Verkehrskonzeptes“  mit den Umlandgemeinden unter Einbeziehung des Kreisplaners nach einer Lösung gesucht. Der Auftrag für ein entsprechendes Verkehrsgutachten ist inzwischen beschlossen.

Über den Wolken…

Plan Spielplatz Spuntkissen III in Kisdorf
Entwurf Spielplatz Spuntkissen III
Entwurf Spielplatz Spuntkissen III

Ausschuss für Jugend, Solziales, Kultur und Sport

Das Baugebiet Spuntkissen III erhält einen Spielplatz „Über den Wolken“.

Schüler der Kisdorfer Schule haben in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss eine Projektarbeit erstellt, die sich sehen lassen kann. Es wurde analysiert, im Kindergarten und in der Schule wurden Umfragen durchgeführt und es wurden Spielplätze in der Umgebung aufgesucht. Ebenso fand  eine Besichtigung vor Ort statt um sich die über die genaue Lage des Spielplatzes ein Bild zu machen. Im Rahmen der Projektarbeit konnten die Schüler frei und unkonventionell arbeiten.

Abschließend wurde das Ergebnis inkl. Gestaltungsvorschlag im Rahmen einer Ausschusssitzung im JuS KuS vorgestellt.

Der Ausschuss hat dieses Projekt 20.11.17 einstimmig angenommen und den Baulastträger am 29.12.2017 um Umsetzung gebeten.

Nun warten wir auf die Umsetzung und bleiben am Ball. Die letzte Antwort auf unsere Nachfrage lautete wie folgt:

„Wir werden zusammen mit unserem Landschaftsarchitekten die nächsten Monate nutzen, um die Planung für den Spielplatz zu detaillieren und mit der Gemeinde abzustimmen. Die Durchführung könnte dann i. Z. mit dem Endausbau der Verkehrsflächen, ggf. auch vorher, erfolgen. Die Verkehrsflächen werden voraussichtlich Ende April 2019 in Angriff genommen.“

Protokoll minimal?

Sitzungsprotokolle in Kisdorf

Im Protokoll der Sitzung vom Finanzausschuss vom 12.11.18 wird folgende Ankündigung schriftlich angekündigt:

„Zur Vermeidung von Missverständnissen in Protokollen gibt die Protokollführerin bekannt, dass es künftig, wie in der GO vorgesehen, nur noch reine Ergebnisprotokolle geben wird.“

Was bedeutet dies denn nun?

Wird jetzt dem positiven Beispiel der Verwaltung des Amtes Kisdorf gefolgt, in dem den Protokollen für die GVs den Beschlüssen eine exakte Darstellung der Faktenlage vorangeht, damit die Beschlüsse nachvollzogen werden können?

Oder wird es jetzt „Dienst nach Vorschrift“ geschrieben? Das ist zwar formal korrekt, führt aber den interessierten Leser zu einem vollkommen unbrauchbaren Ergebnis.

Eine Gemeinde erntet damit – zu Recht – Politikverdrossenheit. Der Leser erkennt schnell, dass er mit solch einem Protokoll nicht transparent informiert wird.

Wir appellieren an die Protokollführer aller politischen Kräfte nicht im Sinne von „Dienst nach Vorschrift“ Ergebnisprotokolle zu verfassen.

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