Broschüre Vorsorgevollmacht

Wir veröffentlichen hier eine Pressemitteilung des Kreises Segeberg, die auch für uns Kisdorfer interessant sein kann:

Druckfrische Broschüre informiert über Vorsorgevollmacht

Kreis Segeberg. Wer darf mein Vermögen verwalten, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin? Wer bestimmt dann, wo ich wohne? Und wer entscheidet in meinem Sinne bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Diese und viele weitere Fragen regelt eine Vorsorgevollmacht. Sie wird im Vorfeld verfasst und gibt Antworten, wenn jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seine Dinge nicht mehr selber regeln kann. Was genau es mit dieser Vollmacht auf sich hat, wer sie erteilen kann, welche rechtlichen Bestimmungen es gibt und welche Voraussetzungen eine Vertrauensperson mitbringen sollte – darüber informiert die druckfrische Broschüre „Ich sorge vor … Informationen zur Vollsorgevollmacht“ der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg.

„In vielen Lebensbereichen ist es für die meisten Menschen selbstverständlich, für die Zukunft vorzusorgen“, sagt die Leiterin der Betreuungsbehörde Katja Lohmeier. Die Vorsorgevollmacht werde dabei aber oft vergessen. „Sie regelt die Dinge, solange ich noch lebe und betrifft nicht nur Alte oder Kranke, sondern im Prinzip jeden von uns.“ Denn im Ernstfall dürften selbst Ehepartner, Lebenspartner, Eltern oder die volljährigen Kinder nur handeln, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. „Ist das nicht der Fall, muss die rechtliche Vertretung über das Betreuungsgericht geregelt werden.“

In der Mitte der Broschüre gibt es ein Vollmacht-Formular zum Heraustrennen. Es orientiert sich an der Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Broschüre ist ab sofort erhältlich bei der Betreuungsbehörde im Kreishaus und während der Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt sowie bei den Betreuungsvereinen.

Zudem kann sie im Internet heruntergeladen werden: Vorsorgebroschüre (PDF), alternativ in der Suchfunktion unter https://www.Segeberg.de das Stichwort „Broschüre Vorsorgevollmacht“ eingeben.

Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg berät kostenlos und persönlich in allen Fragen zur Vollmacht und zu Betreuungsangelegenheiten. Darüber hinaus beglaubigt sie Vollmachten vor Ort oder bei den Bürgern zu Hause.

Sie finden die Betrauungsbehörde in der Hamburger Straße 30 in Bad Segeberg. Telefonisch ist sie zu erreichen unter 04551 951-0 sowie per E-Mail unter .