Pressemitteilung: Kisdorf schafft Straßenbaubeitragssatzung ab – Alle bisher erhobenen Beiträge werden erstattet

Kisdorf schafft Straßenbaubeitragssatzung ab
Alle bisher erhobenen Beiträge werden erstattet

Auf einmal ging alles ganz schnell. Ohne große Diskussion beschloss der Finanzausschuss am 9.3.20 einstimmig, die Straßenbaubeitragssatzung mit wiederkehrenden Beiträgen rückwirkend aufzuheben und die bisher festgesetzten Beiträge zu erstatten. Dieser Beschluss muss noch von der Gemeindevertretung abgesegnet werden. Wegen der Corona- Krise werden jedoch in absehbarer Zeit keine Sitzungen stattfinden.

Hintergrund dieser lange erwarteten Entscheidung war ein OVG- Urteil vom 15.8.19, das den Klagen von zwei Oersdorfer Einwohnern gegen die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen stattgegeben hatte, weil die Satzung keine gültige Rechtsgrundlage darstellt und damit die erlassenen Beitragsbescheide nichtig sind. Dieses Urteil hat für Kisdorf präjudizierenden Charakter, weil in beiden Abrechnungsgebieten auch hier der vom Gericht geforderte räumliche und funktionale  Zusammenhang des Straßensystems fehlt und die meisten beitragspflichtigen Grundeigentümer keinen konkreten individuellen Vorteil vom Ausbau der Straße „Etzberg“ haben.

Nachdem die neue Landesregierung 2018 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen freigestellt hatte, wurde von der FDP mehrfach die Abschaffung  der unbeliebten Beitragsatzung gefordert ohne dafür die erforderliche Mehrheit zu bekommen. Als sich im September 2018 die Baukosten auf 1,1 Mill. EUR verdoppelten, hätte die Ausschreibung lt. Amt Kisdorf noch gestoppt werden können. Aber die Mehrheit wollte die Sache durchziehen nach dem Motto „Augen zu und durch“.

Bei jetzt eindeutigem höchstrichterlichen Urteil und 260 vorliegenden Widersprüchen wollte wohl keiner  mehr eine aussichtslose Klagewelle riskieren. Auch alle Optionen für nachträgliche Änderungen der Abrechnungsgebiete wurden wegen unklarer Rechtslage verworfen.

„Damit ist ein jahrelanger Streit in der Gemeinde endlich beigelegt, der ausgefallene  Anteil der Grundeigentümer  in Höhe von 835.000 Euro muss jetzt  aus der Gemeindekasse finanziert werden“ so Dr. Seeger. Das Land hat angekündigt, die 15 Millionen Euro Infrastrukturmittel aus dem Kommunalpaket von 2018, die eigentlich bis 2020 befristet waren, unbegrenzt fortzuführen.

Außerdem wird der kommunale Finanzausgleich  ab 2021 um 54 Millionen aufgestockt. Das reicht allein nicht zur Kompensation, durch die erhöhte Steuerkraft erhält die Gemeinde aber 2020 ca. 150.000 Euro mehr Schlüsselzuweisung, sodass damit zumindest ein Teil der ausgefallenden Beiträge gegenfinanziert werden kann.

Dr. Seeger