Das Leid mit den Protokollen

Sitzungsprotokolle in Kisdorf

Über jede Sitzung eines Ausschusses ist ein Protokoll anzufertigen. So sieht es die Geschäftsordnung der Gemeinde Kisdorf vor.

Es gibt 2 Arten von Protokollen:

·      Ergebnisprotokoll (auch Beschlussprotokoll genannt).

Es erleichtert dem Protokollanten das Mitschreiben (Protokollierung) und die aktive Teilnahme an der Sitzung.

·      Verlaufsprotokolle

Es ist aufwendiger und beinhaltet die unterschiedlichsten Diskussionen. Es zeigt den Verlauf des Gesprächs und die Entscheidungsfindung und erfordert einen Protokollanten, der ausschließlich für die Mitschrift zuständig ist.

Um so wichtiger ist es, dass Protokolle so verfasst werden, dass sie nachvollziehbar sind und einen verbindlichen Charakter für alle Beteiligten haben.

Grundsätzlich ist zu bemerken:

Das Protokoll ist die einzige Möglichkeit, für alle Transparenz und Verbindlichkeit zu schaffen und sollte so verfasst sein, dass es dauerhaft für jeden transparent nachvollziehbar ist.

 

In diesem Zusammenhang auch interessant:

Pestizidfreie Kommune

Symbolfoto Blumen - Kisdorf

In Städten und Gemeinden werden Pestizide eingesetzt, um Wege in Parks, Sport- und Spielplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten oder um gegen ungeliebte Insekten vorzugehen. Viele der Mittel stehen im Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Auf öffentlichen Flächen wie beispielsweise Sport- und Spielplätzen können die Wirkstoffe in direkten Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen kommen. Insbesondere für Kinder und Schwangere ist das eine Gefahr. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen sind den Stoffen schutzlos ausgeliefert.

Für viele Tier- und Pflanzenarten im städtischen Raum sind Pestizide ein Verhängnis. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Insekten werden beseitigt, sondern auch Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und Fledermäuse. Entweder töten und schädigen Pestizide Insekten oder Wildkräuter direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. Von den fast 600 Wildbienen-Arten in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind blütenbesuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie erhalten die Pflanzenvielfalt und sichern landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung.

Weltweit und auch in Deutschland erleben wir einen zunehmenden Verlust der Artenvielfalt. Grund dafür ist vor allem die intensive Landwirtschaft. Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Kommunen können hier Verantwortung und eine Vorreiterrolle für den Artenschutz übernehmen, indem sie bei der Flächenpflege keine Pestizide einsetzen. Auch für die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und den Tourismus ist der Pestizidverzicht ein Gewinn. Bundesweit über 250 Städte und Gemeinden sind bereits ganz oder teilweise pestizidfrei, einige von ihnen sogar schon seit über 20 Jahren.

Daher hat die FDP am 25. Oktober 2018 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verkehr einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung einer Pestizidfreien Gemeinde Kisdorf gestellt.

Ziel des Antrags ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinde Kisdorf, dass auf gemeindeeigenen Flächen, auch wenn sie verpachtet sind oder von Dritten genutzt werden, keine Pestizide eingesetzt werden. So soll die Gemeinde auch gegenüber Ihrer Einwohnern mit einem guten Beispiel für praktizierten Umweltschutz vorangehen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier als PDF zum Download.

Die FDP Kisdorf folgt damit der Aktion „Pestizidfreie Kommunen“, die vom BUND e.V. initiiert wurde. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft haben sich übrigens schon Sievershütten und Norderstedt zum Verzicht auf Pestizide verpflichtet.

 

Die Geschichte geht weiter: Noch ein Artikel zum Thema

Knickschutz

Knickschutz in Kisdorf

Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten – darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig- Holstein aus. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und die kulturelle Identität des Landes durch die Schutzbestimmungen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und in § 21 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) Rechnung.

Knicks sind unabhängig von ihrem Standort, also auch im Siedlungsraum, geschützt. Im Siedlungsraum dienen sie (unabhängig von ihrer ökologischen Funktion) auch zur Gliederung des Raumes, zum Sonnen- Wind- und Wetterschutz und zur Belebung des Ortsbildes und steigern somit nachhaltig die Wohnqualität in Kisdorf. Die Empfehlungen in den Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz bezüglich „Knicks im Innenbereich“ geben einfache Hinweise für einen effektiven Knickschutz in der Bauleitplanung und haben sich in der Praxis außerordentlich bewährt.

Erfahrungsgemäß werden Knicks auf Baugrundstücken im Innenbereich innerhalb kurzer Zeit zumindest beeinträchtigt und häufig auch komplett zerstört. Bauherren bzw. Grundstückskäufer empfinden – teuer erworbene – Knicks und Knickschutzstreifen als unbeschränkt verfügbares Eigentum und zeigen häufig keinerlei Einsicht wenn Verstöße geahndet werden. Angesichts der hohen Kaufpreise und mangelnden Aufklärung ist dies zumindest ansatzweise verständlich.

Aus diesem Grund möchte die FDP erreichen, dass die Gemeinde Kisdorf in Zukunft bei neuen Baugebieten bereits bei der Erstellung des B-Plans den notwendigen Knickschutz so berücksichtigt, dass Probleme weitestgehend ausgeschlossen werden und Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden.

Dieses kann erreicht werden, wenn den bewährten Empfehlungen der Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz gefolgt wird.

Im Innenbereich sind dies:

  • ausreichender Abstand zur Bebauung
  • Knick und Knickschutzstreifen verbleiben in öffentlicher Hand

Eigentlich ganz einfach, einige Nachbargemeinden sind schon weiter als Kisdorf und handhaben den Knickschutz genau so. Wir sollten dem Beispiel folgen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier zum Download als PDF.

Update:
Hier der aktualisierte Antrag (Sitzung vom 15.1.19) zum Download als PDF.

Schredderplatz

Schredderplatz Kisdorf wird geschlossen

Der gemeindliche „Schredderplatz“ am Kistlohweg wird zum Ende des Jahres geschlossen!

Viele Kisdorfer haben den Schredderplatz und den Service der Gemeindearbeiter schätzen gelernt und werden sie schmerzlich vermissen. Für eine Flatrate von EUR 10 im Jahr konnte man seinen Grünschnitt entsorgen. Für die Kisdorfer Bürger eine toller Service.

Nun fragt man sich, warum damit nun plötzlich Schluss ist?

Wie meist hängt es am Geld. Der Schredderplatz hat sich noch nie „gerechnet“, die Jahresgebühr von EUR 10 war eher als Schutzgebühr anzusehen. Die Gemeinde hat diese Kosten stets getragen. Jetzt sind  verschärfte Auflagen zum Umweltschutz (bezüglich Bepflasterung der Zufahrt, Lagerung von Schreddergut etc.) hinzu gekommen, die Invenstitionen erfordert hätten. Diesen Umstand hat der Ausschuss für Umwelt- und Verkehr in seiner Sitzung vom 11.9.2018 zum Anlass genommen die für den Schredderplatz genutzte Fläche nicht weiter zu pachten (neuer Pachtvertrag wäre wieder über 10 Jahre) und den Betrieb einzustellen.

Ausweichmöglichkeiten:

Jedem ordentlichen Kisdorfer sollte klar sein, dass eine „kreative“ Entsorgung in der Feldmark indiskutabel, illegal und im Zweifel auch recht teuer ist.

Jahresabschlüsse

Finanzen in Kisdorf

Seit 2014 arbeitet die Gemeinde Kisdorf mit Haushaltsplänen, die den erforderlichen jährlichen Abschluss nicht vorweisen.

Der Haushalt wird mit Planzahlen gestrickt, die keinen 100%igen Finanzstatus der Gemeinde wiederspiegeln.

In der Freien Wirtschaft ist dies ein „Unding“.

Deshalb hat die FDP zur Finanzausschuss-Sitzung am 12.11.18 einen Antrag zur Beschleunigung der Erstellung der Jahresabschlüsse (Vergabe an ein externes Steuerbüro) gestellt.

Mit der Textmodifizierung, dass das Amt „gebeten“ und nicht „beauftragt“ wird, erhielt der Antrag einen Mehrheitsbeschluss.

Schaun wir mal, ob es denn nun voran geht…

 

Der Komplette Antrag als PDF zum Download.

Vielen Dank an Stephan Billep-Türke

Portrait Stephan Billep-Türke FDP Kisdorf

Rücktritt des Ortsvorsitzenden

Am 24.9.18 ist Stephan Billep-Türke  vom Amt als Ortsvorsitzender zurückgetreten, weil er sich aus persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage sah, seine Vorstandstätigkeit in gewohntem Maße fortzuführen.

Ich persönlich bedaure diesen Schritt sehr, obwohl ich seine Begründung nachvollziehen kann. Der Ortsverband ist Stephan Billep-Türke für die geleistete Arbeit in der letzten Legislaturperiode überaus dankbar und wünscht ihm bei der notwendigen Umstellung seiner Geschäfte viel Erfolg und vor allem gesundheitlich alles Gute!

Stephan Billep-Türke bleibt jedoch weiterhin einer unser drei Gemeindevertreter sowie Mitglied in verschiedenen Ausschüssen der Gemeinde. Notwendige Vertretungen werden wie gewohnt mit den Beteiligten geregelt. Bis zur routinemäßigen  Neuwahl des Ortsvorstandes voraussichtlich Ende Januar 2019 führe ich als stellv. Ortsvorsitzender den Ortsverband kommissarisch.

Dr. Seeger

Ist das Transparenz?

Mangelnde Transparenz in Kisdorf

Im Wahlkampf stehen alle politischen Kräfte für Transparenz und Bürgernähe, eigentlich selbstverständlich. Wenn es dann aber konkret – und vielleicht sogar unangenehm – wird, sieht alles plötzlich ganz anders aus:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.9.2018 beantragte die FDP die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Stopp der Ausschreibung Sanierung Etzberg und Einberufung einer außerordentlichen Einwohnerversammlung“. WKB und CDU haben diesen Tagesordnungspunkt mehrheitlich verhindert.

Formal sicher korrekt.

Aber warum ist das schädlich für die Transparenz und Bürgernähe?

Und warum fördert solch eine Entscheidung die um sich greifende Politikverdrossenheit?

Um das zu erkennen, müssen wir uns die Sitzung der Gemeindevertretung am 17.7.2018 anschauen. Dort wurde beschlossen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Höhe von EUR 0,21 pro m² zu erheben. Dies entsprach etwas den in einer Bürgerinformation avisierten Kosten (Präsentation hierzu). Kaum zwei Monate später stand auf der Tagesordnung der folgenden Gemeindevertretung am 20.9.2018 eine Erhöhung dieser Straßenausbaubeiträge auf EUR 0,30 pro m².

Unabhängig der fachlichen Diskussion ob diese massive Erhöhung gerechtfertigt ist oder ob sie durch einen Stopp der Ausschreibung zunächst einmal in Ruhe untersucht werden kann, ist hier ein ganz wichtiger Punkt unter die Räder gekommen:

Die Kommunikation mit den Einwohnern Kisdorfs? Fehlanzeige!

Die Mehrheit in der Gemeindevertretung war nicht einmal bereit darüber zu diskutieren, ob man die Einwohner Kisdorfs in einer Einwohnerversammlung über diese Kostenexplosion unterrichten solle – geschweige denn tatsächlich eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Eine Kostenerhöhung um über EUR 250.000 innerhalb von nur zwei Monaten ist für die Einwohner einer kleinen Gemeinde wie Kisdorf gravierend. Darüber muss man reden. Und nicht nur die Politiker untereinander, sondern mit offenem Visier mit den Einwohnern!

Das wäre gelebte Bürgernähe. Bei der jetzt gewählten Vorgehensweise brauchen wir uns über zunehmende Politikverdrossenheit nicht mehr zu wundern…

Antrag: Straßenausbaubeiträge abschaffen

Kisdorfer Straßenausbausatzung

Zur letzten Meldung 20.01.2018 zu diesem Thema haben sich inzwischen Veränderungen ergeben, so dass die Pressemitteilung aktualisiert wurde, wie folgt:

FDP Kisdorf will Straßenausbaubeiträge abschaffen

Auch in Kisdorf können Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, weil die Landesregierung den Kommunen inzwischen die Erhebung von Ausbaubeiträgen freigestellt hat.

Das Argument, das Ganze sei eine Mogelpackung, weil das Land nicht gleichzeitig für eine Kompensation der entgangenen Einnahmen gesorgt habe, ist jetzt auch vom Tisch. Denn Landesregierung und kommunale Spitzenvertreter haben sich auf dem Gesamtpaket von 242 Mill. EUR für die Entlastung der Kommunen geeinigt. Zusätzlich werden jeweils 15 Mill. EUR für die nächsten 3 Jahre für Infrastrukturmaßnahmen u.a. zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Verfügung gestellt. „Kisdorf braucht für die geplante erste Ausbaustufe einer Gemeindestraße nur 2% dieser Summe und muss daher den Bürgern nicht zusätzlich in die Tasche greifen“, sagt Dr. Seeger. Außerdem wird erfreulicherweise die Kreisumlage dieses Jahr um 2% gesenkt, so dass zusätzlich ca. 90.000€ für die Gemeindekasse zur Verfügung stehen.

Die in Kisdorf 2016 noch zwangsweise eingeführte Satzung sieht im Unterschied zu anderen Gemeinden und Städten zwar keine direkten Anliegerbeiträge sondern jährlich wiederkehrende Beiträge von allen Grundeigentümern des Dorfgebietes vor, wobei die Gemeinde in zwei getrennte Abrechnungsgebiete Dorf und Wohld aufgeteilt ist. Dieses Verfahren erscheint nur auf den ersten Blick gerechter. Tatsache ist aber, dass alle Grundeigentümer neben Steuern und sonstigen Abgaben zu einem zusätzlichen Beitrag für den Ausbau einer Straße herangezogen werden. Aktuell beschlossen ist, den „Etzberg“ in 2  Abschnitten für insgesamt über 750.000€ auszubauen, wobei 78% der Kosten nicht nur die Anlieger sondern die Grundeigentümer des Dorfgebietes zu zahlen haben. Das beläuft sich nur für den ersten Bauabschnitt auf einen Beitragssatz von ca. 0,20 EUR/m², d.h. bei einem durchschnittlichen Grundstück von 800 m² auf Kosten von jeweils 160 € für die nächsten beiden Jahre. Es ist damit zu rechnen, dass gegen die jetzt ergangenen Feststellungsbescheide in erheblichem Umfang Widerspruch erhoben wird.

Die FDP-Fraktion wird daher in der kommenden Gemeindevertretersitzung am 29.03.18 den Antrag stellen, die ungeliebten und extrem arbeitsaufwendigen Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.“

Zum Newsletter der WKB/ Glasfaserausbau in Kisdorf; Wahlkampf schon eröffnet?

Symbolfoto Glasfaserausbau in Kisdorf

In der liberalen Demokratie ist Streit ein belebendes Element, das Pro und Contra gehört zur politischen Auseinandersetzung. Wem das „auf den Keks geht“, der ist auch in der Gemeindepolitik fehl am Platze!

Offenbar hat die WKB schon denWahlkampf eröffnet. Dann aber bitte sachlich und nicht mit Verdrehung der Fakten und böswilligen Unterstellungen!

Offenbar hat M. Kracht die zugegeben komplizierten Vertragstexte (36 S.) inklusive der strittigen Zusatzvereinbarung weder gelesen noch den Änderungsantrag der FDP- Fraktion verstanden. Sonst könnte er sich nicht zu dieser in der Sache völlig unangemessenen Kommentierung hinreissen lassen.

Kracht schreibt:

„Es einigten sich das Amt Kisdorf, die Dt. Glasfaser und unser Bürgermeister darauf, dass ein Zusatzvertrag zum Hauptvertrag geschlossen werden soll.

Hierin verpflichtet sich die Dt. Glasfaser verbindlich, sobald die Finanzierung für die lange Versorgungsleitung gesichert ist, den Wohld ebenfalls zu versorgen.“

Schön, wenn es denn so vereinbart worden wäre! Weil die Zusatzvereinbarung aber ganz anders lautet, habe ich dem Sinn nach genau das als Änderung beantragt, damit der Wohld nicht von der Zukunftstechnologie abgehängt wird ( siehe Protokoll Verkehrsausschuss vom 14.2.17).

Die strittige Zusatzvereinbarung lautet nämlich wie folgt:

„Einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Ortsteiles Kisdorf- Wohld wird Deutsche Glasfaser aufgrund einer festgestellten Deckungslücke nicht vornehmen. Deutsche Glasfaser erklärt sich jedoch unter Berücksichtigung der weiteren Voraussetzungen des Gestattungsvertrages innerhalb der kommenden drei Jahre zur Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren zum geförderten Ausbau des Glasfaswernetzes im Ortsteil Kisdorf-Wohld bereit, wenn dadurch die festgestellte Deckungslücke geschlossen werden kann.“

Hätten wir das in der Sitzung des Verkehrsausschuss vernünftig ausdiskutiert, wären wir uns schnell einig geworden, aber die Mitglieder der WKB haben sich in der Sitzung des Verkehrsausschuss nicht einmal zu Wort gemeldet! Das übliche Spiel: ein in der Sache begründeter Änderungsantrag wird abgelehnt, nur weil er nicht von der eigenen Fraktion kommt.

Auch alle weiteren böswilligen Behauptungen gehen voll ins Leere. Insbesondere hat die FDP nie verlangt, dass im Ort nicht ausgebaut werden soll, sondern nur eine verbindliche Verpflichtung von der Dt. Glasfaser, auch den Wohld auszubauen, sobald die Finanzierung gesichert ist. Eigentlich eine ganz normale Forderung, da sind wir uns offenbar auch einig. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass alle gewählten Wohlder Gemeindevertreter das Beste für den Wohld erreichen wollen und das auch in Zukunft gelingen wird. Aber dann bitte Sachprobleme vorher ausdiskutieren ohne unsachgemäße Unterstellungen und persönliche Beleidigungen!

Pressemitteilung: Straßenausbaubeiträge abschaffen

Kisdorfer Straßenausbausatzung

Auch in Kisdorf können Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, weil die Landesregierung den Kommunen inzwischen die Erhebung von Ausbaubeiträge freigestellt hat.

Das Argument, das Ganze sei eine Mogelpackung, weil das Land nicht gleichzeitig für eine Kompensation der entgangenen Einnahmen gesorgt habe, ist jetzt vom Tisch. Erst kürzlich haben sich Landesregierung und kommunale Spitzenvertreter auf ein millionenschweres Gesamtpaket für die Entlastung der Kommunen geeinigt, allein 120 Mill.€ bereits für 2018. Schwerpunkte sind Geld für Kitas und Schulbau, aber auch für Infrastrukturinvestitionen in den Kommunen. Jeweils 15 Mill.€ werden für die nächsten 3 Jahre u. a. für Ausbau von Gemeindestraßen zur Verfügung gestellt. „Kisdorf braucht für die geplante erste Ausbaustufe einer Gemeindestraße nur 2% dieser Summe und muss daher den Bürgern nicht zusätzlich in die Tasche greifen“, so Dr. Seeger.

In Kisdorf sieht die 2016 noch zwangsweise eingeführte Satzung im Unterschied zu anderen Gemeinden und Städten zwar keine direkten Anliegerbeiträge sondern jährlich wiederkehrende Beiträge von allen Grundeigentümern des Dorfgebietes vor, wobei die Gemeinde in 2 getrennte Abrechnungsgebiete aufgeteilt hat: Dorf und Wohld. Dieses Verfahren erscheint auf den ersten Blick gerechter. Tatsache ist aber, dass alle Grundeigentümer neben Steuern und sonstigen Abgaben zu einem zusätzlichen Beitrag für den Ausbau einer Straße herangezogen werden. Aktuell ist beschlossen, die Straße „Etzberg“ in 2 Abschnitten für insgesamt 600.000 € auszubauen, das bedeutet: 78% der Kosten tragen nicht nur die Anlieger sondern alle Grundeigentümer des Dorfgebietes. Das beläuft sich nur für den ersten Bauabschnitt auf einen Beitragssatz von ca. 0,20€/m², d.h. bei einem durchschnittlichen Grundstück von 1.000m² auf Kosten von jeweils 200 € für die nächsten 2 Jahre. Und das geht die folgenden Jahre so weiter.

Nach dieser neuen Sachlage wird die FDP in der folgenden Gemeindevertretersitzung daher den Antrag stellen, die ungeliebten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.