Städtebündnis Tempo 30

Gemeinde Kisdorf Mitglied im Städtebündnis Tempo 30

Am 19. April 2023 hat die Gemeindevertretung Kisdorf beschlossen, dem Städtebündnis Tempo 30 beizutreten.

Der Beitritt geht zurück auf einen Beschluss des Verkehrsausschuss vom Juli 2022, der von der FDP- Fraktion eingebracht wurde. Damals waren dem Städtebündnis ca. 90 Städte und Gemeinden beigetreten. Inzwischen sind es über 500, aus Schleswig-Holstein u.a. Bad Segeberg, Norderstedt, Flensburg,   Kiel, Ahrensburg, Plön und Klein Gladebrügge.

Die Initiative heißt jetzt „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ und das Ziel ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung nach der Städte und Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindikeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Das passt genau auf die Verhältnisse in Kisdorf, wo wir seit Jahren relativ erfolglos versuchen, Tempo 30 auf den Ortsdurchgangsstraßen insbesondere Dorfstraße / Sengel zur Lärmreduktion und mehr Verkehrssicherheit durchzusetzen. Bisher konnten nur unbefriedigende Teillösungen an der „Olen School“ und Seniorenheim „Abendsonne“ erreicht werden.

„Durch den Beitritt zum Städtebündnis erhoffen wir uns in der Öffentlichkeit und bei den Behörden mehr Aufmerksamkeit für unser Anliegen“, so Dr. Seeger, Spitzenkandidat der FDP für die Gemeindewahl am 14. Mai.

Gründung Bürgerinitiative

Gastbeitrag des Gründungsteams der „Bürgerinitiative Verkehrssicheres Kisdorf“

 

Gründung der Bürgerinitiative Verkehrssicheres Kisdorf

Am 17.12.2019 fand die Vorbesprechung  zur  Bildung der Bürgerinitiative Kisdorf statt. Ziel der Bürgerinitiative ist, die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer insbesondere von Schulkindern zu stärken.

2020 wird das Jahr sein wo wir Kisdorfer Flagge zeigen, um unsere Schwächsten zu schützen.

Gefahr darf keinen Bestandsschutz haben.

Wir fordern Tempo 30, wo sich Fahrradfahrer und Schwerlastverkehr die Fahrbahn teilen müssen.

Wir fordern Tempo 30, wo viel zu schmale Fahrbahnen, Schwerlastverkehr auf  den Gehweg ausweicht.

Wir fordern Ausbau von Radwegen unter anderem am Krähenwald.

Wir fordern Ausbau von Gehwegen nach Stand der Technik, auch für Seheingeschränkte.

Wir fordern maximale Sicherheit für Schüler auf den Schulwegen.

Wir laden die Bürger Kisdorfs (und Interessierte aus der Nachbarschaft)  zur Gründungsversammlung  am 13. Januar 2020 um 19.00 Uhr in den Margarethenhoff ein.

Wir werden unterstützt durch den ADFC Henstedt-Ulzburg  Beckersbergring 20, Henstedt-Ulzburg

 

Gründungsteam:

  • Wolfgang Neudörffer, Kisdorf
  • Herbert Wendland, Kisdorf
  • Jens Daberkow, ADFC Henstedt-Ulzburg,
  • Dieter Heinsohn, ADFC Henstedt-Ulzburg

Gastbeitrag des ADFC

Gastbeitrag Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.V. (ADFC), Ortsgruppe Henstedt-Ulzburg

 

Zum tödlichen Unfall an der Henstedter Straße / Mühlenredder

Henstedt-Ulzburg/Kisdorf den 17. November 2019

Was passierte am 21.10.2019 am Mühlenredder?

Eine 11jährige Schülerin wurde von einem rechtsabbiegendem KFZ erfasst und starb noch am Unfallort.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club setzt sich seit langem dafür ein, dass Radfahren sicherer wird. Mit seinen 185.000 Mitgliedern und 40 jähriger Erfahrung wurden bereits zahlreiche Straßen bundesweit im Sinne des Radverkehrs sicher gestaltet.

Der Radweg Henstedter Straße ist weder sicher noch zulässig, hinzu kommt das linksseitig geführte Radwege, wegen der Unfallhäufigkeit möglichst nicht angeordnet werden sollten. Es war nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfall passiert. Hier muss im Rahmen der Schulwegsicherung schnell gehandelt werden. Wir sehen hier vor allem die Gemeinde Kisdorf in der Pflicht zu handeln und sich mit dem Kreis in Verbindung zu setzen auch um ggf. Fördermittel zu erhalten.

Der ADFC Henstedt-Ulzburg empfiehlt zwischen der „Wessel Kreuzung“ und dem Mühlenredder einen Ausbau nach ERA 2010 (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) in 3m Breite um den Fußgänger und Radverkehr ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen damit Konflikte innerhalb dieser Gruppe Verkehrsteilnehmer vermieden werden. Für die Zufahrt zum Mühlenredder sehen wir eine Beschränkung für linksabbiegende KFZ vor (VZ209-30), da diese den Radverkehr, durch den sich vor der Ampel aufstauenden Verkehr, nicht wahrnehmen können. Auch eine Freigabe für den Radverkehr auf dem westlichen Gehweg kommt in Betracht. Die Überfahrt über den Mühlenredder sollte auf Höhe des Hochbordes liegen, um das schnelle Einbiegen auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. Zahlreiche Beispiele finden sich in Norderstedt, z.B. in der Horst Embacher Allee.

Ganz Wichtig sind auch Sichtbeziehungen zwischen den Akteuren also auch das Begradigen des Radweges schafft Sicht auf entgegenkommende Radfahrer.

Auch die Henstedter Straße Höhe Rugenvier muss mit einer Querungshilfe ausgestattet werden um Radfahrer und Fußgänger das gefahrlose überqueren der Kreisstraße in den Rugenvier zu ermöglichen.

Hilfe zur Radverkehrsförderung gibt es auch als Mitglied bei Rad.SH.

 

ADFC Ortsgruppe Henstedt-Ulzburg

Jens Daberkow

 


Redaktionelle Anmerkung:
Die Verlinkungen im Gastbeitrag wurden von der FDP-Kisdorf eingefügt.

 

Bürger im Ellernbrook machen mobil

Presseinfo

 

Kisdorf, 13.11.19 Im Peerstall im Margarethenhoff war kein Platz mehr frei, als über 30 Anwohner/innen des Ellernbrook in Kisdorferwohld  auf der Sitzung des Verkehrsausschuss am 12.11.19 erschienen.

Die neugegründete Bürgerinitiative Kisdorferwohld hatte mobil gemacht. Die Anwohner machten ihrem Ärger Luft über den Abbau der 30 Km/h Schilder im Ellernbrook,  ohne dass gegen die Anordnung der Kreisverkehrsaufsicht (KrVA)Widerspruch eingelegt oder auch nur in dem dafür zuständigen Ausschuss beraten werden konnte. Stattdessen hatte die Gemeinde oder das Amt Kisdorf (der genaue Ablauf blieb unklar) voreilig Fakten geschaffen u. die Schilder abbauen lassen.

Durch die Aufhebung der über 40 Jahre bestehenden 30 Km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf einen verkürzten 50 Km/h Bereich mit sog. Geschwindigkeitstrichter (70 Km/h) im östlichen Teil des Ellernbrook sehen sich nicht nur die unmittelbaren Anwohner in ihrer Sicherheit gefährdet. Der Ellernbrook ist auch Teil eines beliebten und frequentierten Rundwanderweges, der über den Spielplatz in den Forst Endern führt. Eine besonders starke Gefährdungslage ergibt sich für Kinder und Jugendliche, die die Reitschule auf dem Ellerbrooker Hof besuchen, wo jetzt durch die Wegnahme der Schilder  100 Km/h gefahren werden kann. Die Anwohner bemängelten auch fehlende Transparenz des Verfahrens und das zumindest ungeschickte Vorgehen von Amt und Bürgermeister, die den jetzt beklagten Zustand mit verursacht hätten.

„Die Anordnung der KrVA muss rückgängig gemacht werden, wir wollen unsere 30 Km/h wiederhaben“ so Dr. Seeger in der Sitzung des Verkehrsausschuss. In einem von der FDP-Fraktion vorgelegten Antrag beschloss der Ausschuss einstimmig, gegen die Anordnung der KrVA Widerspruch einzulegen und zu fordern, dass der Zustand vor Anordnung wiederhergestellt wird.

Ersatzweise wird die Aufstellung gelber Ortstafeln von Anfang Ellernbrook bis Kreuzung Wakendorferstr. wegen ortsähnlicher Bebauung gefordert.  Der Antrag war vorher fraktionsübergreifend konsentiert worden, um deutlich zu machen, dass hier alle an einem Strang ziehen, um die betroffenen Bürger in ihrem berechtigten Anliegen zu unterstützen. Um so mehr erstaunte die Einlassung des Bürgermeisters als er erklärte, die Gemeinde sei gar nicht berechtigt, Widersprüche gegen Anordnungen einer übergeordneten Behörde wie der KrVA einzulegen.

„Diese Aussage des Bürgermeisters entbehrt jeder Grundlage und unterminiert die originären Selbstverwaltungsrechte  einer Gemeinde“ so Dr. Seeger. Unabhängig davon können und werden natürlich auch die betroffenen Anwohner/innen bzw. die Bürgerinitiative Widerspruch gegen diesen willkürlichen Verwaltungsakt einlegen.

Dr. Seeger
(Ortsvorsitzender FDP Kisdorf)

 

[Redaktionelle Anmerkung:
Eine Darstellung der Chronologie der Ereignisse findet sich unter https://kisdorferwohld.com/?page_id=39]

 

Gastbeitrag: Chronologie Verkehrslärm

Verkehrslärm in Kisdorf - Lärm macht krank

Gastbeitrag von Werner Kallinich (Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“)

 

Die 2012 gegründete Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“ hat mit ihrem Engagement  erreicht, dass im Auftrag der Gemeinde Kisdorf ab April bis Juni 2013 die ersten Verkehrszählungen in der Ulzburger Straße (L233), Sengel (L233), Kaltenkirchener Straße (K97) und Henstedter Straße (K23) durch LAIRM Consult GmbH durchgeführt wurden.

Bereits im Dezember 2013 folgten Karklohweg, Sengel (L233 zwischen Grootredder + Am Sportplatz), Dorfstraße (L233 von der K49 bis zum Höhe Ton Hogenbargen).

Am 9. Mai 2014 wurde von LAIRM Consult GmbH ein Abschlussbericht mit den Lärmkarten aus den vorgenannten Verkehrszählungen der Gemeinde überreicht.

Der Bericht endete mit den letzten 3 Absätzen wie folgt:

„Abschließend ist festzustellen, dass die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie StV an einer Vielzahl von Wohngebäuden überschritten werden, die Grenzen der Gesundheitsgefahr werden an allen zwei Hauptachsen (Nord-Süd / Ost-West) über ganze Straßenabschnitte erreicht und überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden in Abhängigkeit der Gebietseinstufung zudem in nahezu der gesamten Ortschaft an der straßennahen Bebauung der betrachteten Straßenabschnitte überschritten. 

Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahme an bestehenden Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm. Durch die Überschreitung der Richtwerte ergibt sich Handlungs- bzw. Prüfbedarf, insbesondere für die gesamte Landesstraße L233 aber auch für Abschnitte der Kreisstraße K97 sowie den nördlichen Bereich der Kreisstraße K23.

An vielen Gebäuden werden die Grenzen der Gesundheitsgefahr erreicht, somit ist gemäß § 45 der StVO für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zum einen die Möglichkeit, aber auch die Notwendigkeit gegeben, Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm zu prüfen und anzuordnen. Vorsorglich ist in Anlehnung an die 16. BImSchV darauf hinzuweisen, dass bei einer Überschreitung dieser Grenzen der Gesundheitsgefahr nicht zur Bedingung gemacht werden sollte, dass die Maßnahmen eine Reduzierung um mindestens 3 dB(A) erwirken müssen.“

 


Auszug aus dem Protokoll des Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz vom 08.08.2017

TOP 7:

Ergebnisse des Gespräches mit der Kreisverkehrsaufsicht über lärm- und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in den Ortsdurchgangsstraßen, Messpunkte für die Ergänzung des Lärmaktionsplanes.

Der Bürgermeister berichtet über das Gespräch, Schwerpunkte:
30 km/h Altersheim Schröter und 70 km/h Ulzburger Straße.

Es wird beschlossen, dass 4 Messpunkte ergänzt werden sollen. Die Ausgaben hierfür in Höhe von 4.500,00€ sollen überplanmäßig bereitgestellt werden. (9:0:0)

 


Aufgrund des fehlerhaften Beschlusses wird vom Mitglied des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss Werner Kallinich nachfolgender Antrag gestellt:

Schlussfolgerung:

  • Es besteht zurzeit nur ein Lärmaktionsplan für den Bereich Kisdorffeld im Bereich der Ulzburger Straße. Die Lärmkarten wurden im Auftrag der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erstellt.
  • Am 11.12.2013 wurde der Lärmaktionsplan für den Bereich Kisdorf-Feld in der Ulzburger Straße vom Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz beschlossen.
  • Der für Kisdorf-Feld aufgestellte Lärmaktionsplan kann nicht mit den mit den Messungen der LairmConsult von 2012 und den neuen in Auftrag gegebenen vier Messungen aktualisiert werden.
  • Deshalb ist es notwendig einen neuen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kisdorf zu erstellen.
  • Weil der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz in Unkenntnis eine Ergänzung der Lärmaktionsplanes beschlossen hat, die leider nicht machbar ist, sollte auf der heutigen Sitzung der TOP 7 der Sitzung vom 08.08.2017 wie folgt ergänzt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kisdorf in dem die Messungen aus 2012 und die neu in Auftrag gegebenen vier Messungen von LairmConsult mit eingearbeitet werden sollen.

Kisdorf, 12. September 2017
Werner Kallinich

 


Auf der Sitzung des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss vom 10.10.2017 wurde unter:

TOP 6: Lärmaktionsplan hier: Grundsatzbeschluss

Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz empfiehlt der Gemeindevertretung einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kisdorf zu beschließen und das Büro LAIRM Consult GmbH mit der Planung zu beauftragen. Einbezogen werden die Ortsdurchfahrtsstraßen, Kreisstraßen K97, die K23 und die Landesstraße L233 unter Einbindung des bereits erstellten Lärmgutachtens von dem Ingenieurbüro LAIRM Consult. Kosten sollen entsprechend dem Umfang der Maßnahme vorab ermittelt werden. Abstimmung: (9:0:0)

 


Auf der Gemeindevertretersitzung am 13.12.2017 wurde unter:

TOP 12: Lärmaktionsplan

Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2017 mit der Angelegenheit befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kisdorf unter Einbeziehung der Ortsdurchfahrtsstraßen, der Kreisstraßen K 97 und K 23 sowie der Landesstraße L 233 zu beschließen (19. AVerkUmw vom 10.10.2017, TOP 6). Das durch das Ingenieurbüro LAIRM Consult erstellte Lärmgutachten soll berücksichtigt werden. Nach Abstimmung über den Umfang des Lärmgutachtens soll das Ingenieurbüro LAIRM Consult zur Abgabe eines Kostenangebotes aufgefordert werden.

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kisdorf unter Einbeziehung der Ortsdurchfahrtsstraßen, der Kreisstraßen K 97 und K 23 und der Landesstraße L 233. Bei der Aufstellung soll das bereits erstellte Lärmgutachten berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz wird beauftragt, den Umfang des Aktionsplanes mit dem Ingenieurbüro LAIRM Consult GmbH abzustimmen. Der Ausschuss für Verkehr und Umweltschutz wird ermächtigt, nach Vorlage und Prüfung eines Kostenangebotes den Auftrag für die Erstellung des Lärmaktionsplanes zu vergeben.

Beschlussfassung:
14 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, SPD-Fraktion, 1 FDP-Fraktion) 1 Stimme dagegen (FDP-Fraktion)

 


 

In einem Informationsgespräch am.30. September 2019 mit dem Leiter des Amt Kisdorf wurde uns mitgeteilt:

  • Es ist noch keine Ausschreibung für den 2017 beschlossenen Lärmaktionsplan erfolgt.
  • Man hofft die Ausschreibung noch im Oktober 2019 versenden zu können

Deshalb kann davon ausgehen, weil bisher noch keine Auftragsvergabe für Verkehrszählungen und der Erstellung eines Lärmaktionsplans an ein Ingenieurbüro erfolgt ist, dass nicht vor dem II. Quartal 2020 die ersten Verkehrszählungen stattfinden werden und somit die Erstellung und Beschlussfassung eines Lärmaktionsplans vermutlich erst im IV. Quartal 2020 erfolgen wird. Somit wird man fast 3 Jahre nach dem Beschluss des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss vom 10.10.2017 wohl warten müssen.

 


 

  • Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, ist vom Land Schleswig-Holstein ein Schreiben an das Amt gegangen indem bemängelt wurde, dass der Lärmaktionsplan Kisdorf-Feld nicht nach fünf Jahren erneut bestätigt worden ist.

 


 

Am 4. August 2019 wurde den Mitgliedern des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss nachfolgender Text per E-Mail zugestellt:

Hallo Freunde,
so wie Norderstedt bei der Lärmbekämpfung vorgeht sollte sich die Gemeinde Kisdorf als Vorbild nehmen.
Die Überschrift für Kisdorf könnte so lauten:

  • Kisdorf wird einen Lärmaktionsplan erstellen.
  • Die Bürger sind aufgerufen eigene Vorschläge einzubringen.
  • Den Auftakt macht ein Workshop in Kohstall des Margarethenhoff am…

So würde sich die Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“ die Einbindung der Kisdorfer Bürger in unsere Verkehrsbelastungen und Verkehrslärmprobleme vorstellen:

Die als Anlage beigefügte Exceltabelle könnte ersten Workshop an die Teilnehmer ausgehändigt werden, diese sollten nach Eingabe ihrer Maßnahmenvorschläge zur Lärmbekämpfung in die Tabelle, diese beim 2. Workshop einreichen.

Die eingegangenen Vorschläge sollten dann von einem Leitungsteam des Workshops gründlich durchgearbeitet werden und auf einem 3. Workshop mit den Anwesenden durchdiskutiert und anschließend als Vorgaben für den zu erstellenden Lärmaktionsplan verabschiedet werden.

Diese Maßnahmen könnten nach Vorliegen der Verkehrszählungen zusammen in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden.

Eine bereits ausgefüllte PDF-Datei habe ich als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“
Werner Kallinich

 


Deshalb stellte Werner Kallinich am 13.08.2019 auf der Sitzung des Verkehrs- und Umweltschutzausschuss der Gemeinde Kisdorf nachfolgende Frage:

„Sicher kann ich davon auszugehen, daß die Ausschussmitglieder die zugestellte E-Mail gelesen haben. Deshalb erlaube ich mir die Frage stellen, ob auch Sie eine derartige Vorgehensweise – der Bürgerbeteiligung wie in Norderstedt – unterstützen könnten. Die in den Workshops erarbeiteten Änderungsvorstellungen der Gemeinde sollten, wenn gesetzlich möglich vom Ingenieurbüro bei der Erstellung des Lärmaktionsplans mit eingearbeitet werden.

Leider hat mir der Ausschussvorsitzende gegenüber erklärt, daß er eine andere Strategie favorisiert, denn er will sich von dem Ingenieurbüro, welches den Zuschlag für die Erstellung eines Lärmaktionsplans erhält, entsprechende Vorschläge machen lassen.

Freuen würde ich mich, wenn sich mehrere Mitglieder des Ausschusses zu meinem Workshop-Vorschlag äußern oder andere praktikablere Vorgehensweisen vorschlagen würden.“

Hierauf hat das Ausschussmitglied Reinhard Cieklinski wie folgt geäußert:

Er begrüßt vorbereitende Workshopstufen

        1. Die Fraktionen erarbeiten Vorschläge
        2. Die von Fraktionen erarbeiteten Vorschläge werden im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss zusammengetragen und zu einem gemeindlichen Vorschlag gebündelt.
        3. Auf einem öffentlichen Workshop wird den Bürgern der gemeindliche Vorschlag vorgetragen und die Bürger können dann weitere Vorschläge einbringen.
        4. Das Leitungsteam des Workshops erstellt nun die Forderungen, die dem mit der Lärmmessung beauftragten Ingenieursbüro zur Einarbeitung in den Lärmaktionsplan übergeben werden.

Dieser Vorschlag wird auch von der Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“ voll unterstützt.

 


Deshalb könnte die Überschrift zur Einladung der Bürger wie folgt lauten:

  • Kisdorf wird einen Lärmaktionsplan erstellen
  • Es wird ein Workshop installiert, der die von den Fraktionen und dem Verkehrs- und Umweltschutzausschuss erarbeiteten Maßnahmen zusammenträgt.
  • Die Kisdorfer Bürger sind aufgerufen eigene Vorschläge einzubringen, die vom Leitungsteam des Workshops in die gemeindlichen Forderungen mit eingearbeitet werden.
  • Dieser Forderungskatalog wird dem mit der Lärmmessung beauftragten Ingenieursbüro zur Einarbeitung in den Lärmaktionsplan übergeben.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Gemeindepolitiker und das Amt Kisdorf mit ähnlichem Engagement, wie z.B. die junge Generation bei „Fridays for Future“, sich bei der Lärmbekämpfung einsetzen würden.

Ihre Bürgerinitiative „Lärm macht krank!!!“

 

Lärmaktionsplan: „Im Westen nichts Neues“

„Leider gibt es nichts Neues in Bezug auf den Lärmaktionsplan“

Das ist die Kernaussage im Schreiben von Dirk Schmuck Barkmann, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, mit dem er die tusnusmäßige Sitzung im Oktober mangels relevanter Themen absagt.

Nach Recherche im Amt Kisdorf ist zu erfahren, dass tatsächlich noch keine Ausschreibung für einen Lärmaktionsplan erfolgt ist. Als Begündung wird genannt: Personalmangel und Prioritäten.

EIn Blick zurück:

10. 10. 17:
Grundsatzbeschluss Aufstellung Lärmaktionsplan (Start erst, wenn alle Umleitungen wegen damaliger Reparaturmassnahmen abgeschlossen sind)

11. 12. 18:
Ausschreibung Lärmaktionsplan beschlossen

 

Ergebnis im Oktober 2019:

Zwei Jahre nach dem Grundsatzbeschluss zum Lärmaktionsplan (und fast ein Jahr nach dem Beschluss der Ausschreibung) ist exakt nichts passiert. Das Amt setzt die Beschlüsse der Gemeindegremien zum Lärmaktionsplan nicht um.

 

Für die Gemeinde sollte Verkehrsberuhigung und Lärmreduktion an den Ortsdurchgangstraßen oberste Priorität haben ( vgl.: Wahlprogramm FDP).

Dieses Ziel können wir nur nach einer Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erreichen (siehe auch: Gastbeitrag Verkehr).

Für die Verwaltung haben offenbar andere Projekte Priorität, z.B. Ausarbeitung und Umsetzung einer umstrittenen Straßenbaubeitragssatzung mit enormen Verwaltungsaufwand, deren Scheitern vor Gericht bei über 200 Einsprüchen zu erwarten ist.

Fazit:

Es wird Zeit, klarzustellen: Die Politik macht die Vorgaben. Die Verwaltung hat für eine zeitnahe Umsetzung zu sorgen.

Zwei Jahre Verzug sind nicht zumutbar!

„Wird auf jeden Fall durchgezogen…“

Auswirkungen auf Kisdorf: Planung der Gutenbergkreuzung
Ausschnitt Planzeichung zum Ausbau der Gutenbergkreuzung

Auf der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses hat Herr Dähn vom Planungsbüro Waack & Dähn den aktuellen Planungsstand für den Ausbau der „Gutenbergkreuzung“ vorgestellt (Präsentation als PDF):

Die Kreuzung sei in der jetzigen Form schon nicht mehr ausreichend, erst recht nicht für den durch Rewe zu erwartenden Verkehr. Geplant ist u.a. eine Verbreiterung mit Rechtsabbiegespur von der Ulzburger Straße auf Kisdorfer Gebiet. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) hat die gesamte Planung bereits an Henstedt-Ulzburg übergeben.

Der ebenfalls anwesende Henstedt-Ulzburger Ortsplaner Volker Duda zeigte sich kompromisslos:

„Die Maßnahme wird auf jeden Fall durchgezogen, entweder mit oder ohne Kisdorf.“

Und lieferte im Anschluß noch den Brüller des Abends. Sinngemäß:

Die Kisdorfer Grundstücke an der Kreuzung Hamburger Str. / Ulzburger Str. werden eine Wertsteigerung erfahren.

Fakt ist:
Mit Kisdorfs Kooperation und einem gemeinsamen Bebauungsplan geht es relativ schnell und Kisdorf hätte direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf die  Überplanung des betroffenen Gebietes (auch hinsichtlich Zuwegung der betroffenen Grundstücke).

Ohne Kisdorfs Kooperation, wenn also ein Planfeststellungsverfahren mit typisch 5 bis 10 Jahren Dauer erforderlich wird, baut Duda eine drastische Drohkulisse auf:

„Die Anwohner müssten dann sehen, wo sie bleiben…“ [hinsichtlich der Zuwegung zu den betroffenen Grundstücken]

Fakt hier:
Auch in einem Planfeststellungsverfahren kommen im Rahmen der Planerörterung  die Gemeinde Kisdorf und die betroffenen Anwohner zu Wort und können ihre Interessen einbringen. Das zuständige Amt für Planfeststellung wird bei der Entscheidung auf das Ziel eines jeden Planfeststellungsbeschlusses, einer ausgewogenen Planung, bestehen und dazu gehört eben auch eine sachgerechte Abwägung aller Interessen.

Ein anwesender Bürger Kisdorfs spach aus, was vermutlich viele dachten:

„Die wollen uns über den Tisch ziehen!“

 

In der anschließenden hitzigen Diskussion wurden Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Maßnahmen laut, aber auch Befürchtungen über zusätzliche Beeinträchtigung  Kisdorfs durch Verflüssigung und Beschleunigung der Verkehrströme durch Ausbau der Kreuzung. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass die unmittelbar betroffenen Anwohner ihre Grundstücke weiterhin gefahrlos befahren können.

 

Für die FDP Kisdorf steht fest:

Nur die Planung einer Umgehungstraße wird zu einer langfristigen Verkehrsentlastung Kisdorfs führen. Deshalb hat die FDP-Fraktion beantragt, zur Vorbereitung anstehender gemeinsamer Beratungen mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die zukünftige verkehrliche Entwicklung, z.B. Ausbau der „Gutenbergkreuzung“, den Mitgliedern des Verkehrsausschusses die Protokolle der Sitzungen „Regionales Verkehrskonzept“ seit 9.11.17 zur Verfügung zu stellen.  Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Außerdem wurde beantragt, diese Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

 

Noch ein Artikel zu dem Thema:
Ausbau der Gutenbergkreuzung (vom 22. Nov. 2018)

 

Gastbeitrag: Verkehr

Verkehrslärm in Kisdorf - Lärm macht krank

Gastbeitrag von Herbert Wendland

Weg zu einem verkehrsberuhigten Kisdorf

Fakten:
Kisdorfs Straßen üben eine zentrale Funktion im Durchgangsverkehr aus. Für jeden Laien ist das am fließenden Verkehr auf den Kreis- und Landesstraßen Sievershüttener-, Wakendorfer-, Kaltenkirchener-, Henstedter-, Ulzburger Straße, Sengel, Dorfstraße und Segeberger Straße erkennbar.

Im Jahr 2014 erstellte die Firma LAIRM Consult GmbH Lärmkarten von Ulzburger-, Henstedter-, Kaltenkirchener-, Dorf-, Segeberger Straße und Sengel.

Diese weisen zur Tages- und vor allem in der Nachtzeit Lärmemissionen aus, die nach heutigem Stand der Wissenschaft als gesundheitsschädigend gelten. Sie sind höher als die in der EU- Lärmschutzrichtlinie vorgegebenen Richtwerte. Diese wurden mit Verzögerung auch in deutsches Recht überführt und sind heute gültig.

Die Anstrengungen der Kisdorfer Politik, Änderungen an der Verkehrssituation herbeizuführen, erwiesen sich bis heute als wenig effizient und nicht von Erfolg gekrönt.

Daran konnten auch eine überaus engagierte Bürgerinitiative und ein loser Zusammenschluss von Bürgern nichts ändern, zumal die in Segeberg beheimatete Verkehrsaufsicht sehr formalistisch agierte und, wie sich dieses Jahr zeigte, auch nicht auf Höhe der Gesetzeslage war.

Subjektiv gesehen, schienen in Kisdorf die Interessen der einzelnen Parteien in unterschiedliche Richtungen zu laufen.

Als bekannt wurde, dass sich mit Rewe ein großer Lebensmittel Discounter mit seinem Logistikzentrum von Norderstedt nach Henstedt-Ulzburg an den Autobahnzubringer umsiedeln will und mit Netto sich schon einer angesiedelt hat, gewannen die verkehrspolitischen Aktivitäten an Fahrt.

Man hörte Fachleute an und diskutierte und diskutierte und diskutierte deren Aussagen, um letztendlich wieder einmal ohne anwaltlichen Rat in den Clinch mit der Verkehrsaufsicht zu gehen.

Als dieser mehr oder weniger scheiterte, beschloss man endlich, anwaltlichen Rat einzuholen.

Dieser liegt jetzt vor, ist aber erst einmal nur der Politik, nicht aber dem Bürger zugänglich.

Die örtliche Bürgerinitiative hat eine Informationsveranstaltung bei Selle abgehalten, die aussagekräftiger und investigativer war als alles, was die Politik bisher erstellt hatte.

Von privater Seite (natürlich von bestimmten Kreisen diskriminiert) wurde jetzt recherchiert und es wurden informative Gespräche geführt. Die Namen der Gesprächspartner sowie die Gesprächsergebnisse wurden an mehrere Politiker weitergeleitet. Die Bereitschaft der Gesprächspartner, mit Kisdorfer Politikern zu sprechen, wurde an diese weiter vermittelt.

Ergebnis privater Recherche: das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs hat den Gemeinden das Recht zugesprochen, bei Überschreitung der im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgegebenen Lärmwerte mit einem Lärmaktionsplan eigene Schutzmaßnahmen für die Bürger festzulegen, auf die die Kreisverkehrsbehörde keinen Einfluß mehr hat. Das gilt für Landes- sowie auch für Kreisstraßen.

Konsequenz:
Es müssen mit dem formal richtigen Weg schnellstens die Erstellung neuer Lärmkarten und darauf basierend ein Lärmaktionsplan erstellt werden. Damit haben wir das Instrument in der Hand, um selbstbestimmt den Verkehr durch unsere Wohngemeinde zu führen. Durchgängige Tempo- 30 -Zonen,und noch einiges mehr sind möglich. Die den durch Kisdorf laufenden Verkehr beeinflussende Umleitungen bestehen nicht mehr.

Nicht vergessen werden sollte der Widerspruch gegen den jetzigen Bescheid! Keine Klage!

Also auf gehts !

Herbert Wendland

 

Tempo 30 – die unendliche Geschichte

Zu viel Verkehr in Kisdorf

Vielen ist es vielleicht noch gar nicht aufgefallen: seit einigenTagen haben wir tatsächlich Tempo 30 Km/h  im Bereich des Seniorenheimes „Abendsonne“ beginnend kurz nach der Apotheke bis hinter Einmündung Schmiedeberg auf immerhin 100 m Länge (nicht die ursprünglichlich nur genehmigten 50m ).

Beantragt hatte die Gemeinde Tempo 30 in den zwei weiteren Bereichen

  • Ole School (Hortgruppe der Schule „Rappelkiste“) und
  • „Alten- u. Pflegeheim Schröter“ (Segebergerstr. 2).

Im April 2018 hatte die Kreisverkehrsaufsicht (KVA) die Anträge abgelehnt ohne die Änderung der StVO von Dezember 2016 zu berücksichtigen,  nach der im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen zum Schutz der Betroffenen grundsätzlich Tempo 30 gilt.

Auch eine Begehung am 25.6.18 mit Vertretern der Polizeidirektion Segeberg sowie der KVA konnte an dieser Entscheidung nichts ändern.

Der Verkehrsausschuss  der Gemeinde hat daraufhin beschlossen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Klagemöglichkeiten gegen diese unsachgemäßen Entscheidungen aus Segeberg auszuloten. Über die Expertise des Anwaltes, die inzwischen vorliegt, soll in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses beraten werden. Der Vollständigkeit halber wird daran erinnert, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzungen schon  2014/15  im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Lärmgutachtens wegen gesundheitsgefährdenden Lärm im Bereich Sengel/ Dorfstr. beantragt, aber sowohl von KVA als auch dem Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr abgelehnt worden waren.

Nun werden einige sagen, besser ein Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Klar ist: Geschwindigkeitsbegrenzung vor einen Seniorenheim ist nur Stückwerk. Selbst wenn wir noch zwei weitere Abschnitte realisieren könnten, wird das den Verkehrsproblemen im Bereich Dorfstr./ Sengel nicht gerecht.

Tempo 30  für mehr Verkehrssicherheit in den sensiblen Bereichen ist eine Sache, Lärmreduktion durch Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Bereich der L 233  muss das Endziel sein. Dazu muss umgehend ein neuer Lärmaktionsplan erstellt werden, weil die Zahlen aus aus dem alten Lärmgutachten von 2013/14 nicht mehr aktuell und die Ergebnisse  damals auch von den Behörden angezweifelt wurden.  Ein Grundsatzbeschluss dafür besteht längst, wurde aber wegen der Kisdorf betreffende Umleitungsverkehre wegen langwieriger Strassenbaumassnahmen in Nahe etc. verzögert. Neue Baumassnahmen in Oering können kein Grund für weitere Verzögerungen, weil Kisdorf  hiervon nicht betroffen ist. Die Ausschreibung für ein Lärmkataster,  auf dessen Grundlage dann ein neuer Lärmaktionsplan erstellt werden kann, muss daher umgehend erfolgen. Für weitere Verzögerungen hätten die betroffenen Anwohner kein Verständnis mehr.

Hoffnungen machen Verwaltungsgerichtsurteile aus Baden/ Württenberg, nach denen die Fachbehörden zur Umsetzung von in Lärmaktionsplänen  rechtmässig festgelegten Lärmminderungsmassnahmen verpflichtet sind. Die Weigerung der Umsetzung solcher Lärmminderungsmassnahmen verletze die planende Gemeinde in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung.

Fazit:  Auch unendliche Geschichten könnten ein gutes Ende finden!

Vor dem Hintergrund der Kisdorf zusätzlich belastenden LKW- Verkehre durch die Logistikzentren Rewe und Netto in Henstedt- Ulzburg sind diese Massnahmen aber alle zu kurz gedacht, wenn nicht gleichzeitig das Projekt einer Umgehungsstrasse  weiter verfolgt wird.  Verkehrsberuhigung – u. Entlastung Kisdorfs durch  eine Umgehungsstrasse hat die FDP auf ihre Fahnen geschrieben und  in die gemeindlichen Gremien eingebracht. Inzwischen  wird im Rahmen eines „Regionalen Verkehrskonzeptes“  mit den Umlandgemeinden unter Einbeziehung des Kreisplaners nach einer Lösung gesucht. Der Auftrag für ein entsprechendes Verkehrsgutachten ist inzwischen beschlossen.

Ausbau der Gutenberg-Kreuzung

Auswirkungen auf Kisdorf: Planung der Gutenbergkreuzung

Schon lange ist vom Ausbau der Kreuzung Ulzburgerstr. / Hamburgerstr. / Kisdorferfeld der sog. Gutenbergkreuzung die Rede, um dem prognostizierten zusätzlichen Verkehr durch die großen Logistikzentren in Henstedt-Ulzburg Herr zu werden.

Jetzt ist es soweit! Nach Vorstellung der Ausbaupläne mit erweiterten Abbiege-

Spuren wurde am 12.11.18 der Ausbau im Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg mehrheitlich beschlossen. Wohlbemerkt im Wissen, dass hier auf Kisdorfer Gebiet geplant wird! Schön wäre gewesen, sich vorher mit Kisdorf in Verbindung zu setzen, wie es die WHU gefordert hatte. Jetzt wartet unser Bürgermeister auf einen Anruf von Bürgermeister Bauer, dessen Ziel es dem Vernehmen nach ist, einen gemeinsamen Bebauungsplan für dieses Gebiet zu entwickeln. Immerhin will man mit uns sprechen. Dann muss man aber auch substanziell etwas anbieten z.B. Verkehrsentlastung statt noch mehr Verkehr durch ernsthaften Einsatz für Umgehungsstrassenkonzepte.

Genau das hatte Kisdorf schon bei Bekanntwerden der Rewe-Ansiedlung im März/ 2017 gefordert. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht hergestellt u.a, auch mit der Begründung,weil alle geplanten Abbiegespuren über Kisdorfer Gebiet dazu führen, dass die im Kreuzungsbereich wohnenden Kisdorfer Bürger ihre Grundstücke nicht mehr gefahrlos verlassen können.

Mit Erstaunen und Unverständnis wird nun die Stellungnahme unseres neuen Bürgermeisters vernommen, dass nach einem Ausbau der Kreuzung der Verkehr mehr im Fluss sei und damit die Anwohner nicht mehr durch Stausituationen belastet seien. Ob das den betroffenen Bürgern reicht, darf bezweifelt werden. Im Klartext: flüssigerer Verkehr bedeutet noch mehr Verkehr und genau das können wir in Kisdorf nicht gebrauchen! Im Übrigen darf auch bezweifelt werden, ob der Ausbau der vorhandenen Kreuzung wirklich notwendig ist. Vielleicht sollte sich unser Bürgermeister bei den anstehenden Verhandlungen an die Stellungnahmen der Gemeinde Anfang 2017 erinnern. Originalton BM  Wisch: „Was das Kisdorfer Land betrifft, da werden wir auf keinen Fall zustimmen, notfalls muss dann geklagt werden.“

Die Frage steht im Raum, wie weit Henstedt-Ulzburg zu gehen beabsichtigt und  ob es  beim Land tatsächlich ein Enteignungsverfahren einleiten will.

Fazit: Gespräche ja, aber auf Augenhöhe und nicht nach den Motto, friss Vogel oder stirb!